Fachanwalt Christoph Kleinherne
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Kleinherne ist seit 2004 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist außerdem Fachanwalt für Medizinrecht mit Schwerpunkt im Arzthaftungsrecht auf Patientenseite. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht ist er überwiegend im privaten Personenversicherungsrecht (Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung, private Krankenversicherung) tätig. Rechtsanwalt Kleinherne spricht Englisch und Französisch.
Im Auftrag des Handelsblatt Research Institute wurde ich in einem exklusiven Ranking als einer der bundesweit renommiertesten Rechtsanwälte im Arzthaftungsrecht auf Patientenseite ausgezeichnet: Artikel der WirtschaftsWoche.
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