Fachanwalt Henning Horstmann
Henning Horstmann ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen. Nach einer Tätigkeit als juristischer Mitarbeiter in der Schadensabteilung eines KFZ-Haftpflichtversicherers hat er 1988 seine Kanzlei gegründet.
Das Versicherungsrecht regelt die Beziehungen der Versicherten und Versicherungsgesellschaften. Haben Sie als Versicherungsnehmer Probleme, eine Ihnen zustehende Versicherungsleistungen zu bekommen, hilft Herr Rechtsanwalt Horstmann Ihnen mit dem kompetentem Rat als erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht zu Ihrem Recht zu kommen.
Neben dem Versicherungsrecht bearbeitet er Mandate aus dem
- Arbeitsrecht
- Banken- und Börsenrecht
- Maklerrecht
- Verkehrsrecht
- und dem Zwangsversteigerungsrecht
Er ist Mitglied in zahlreichen Vereinen und Verbänden.
Seine strategischen Fähigkeiten setzt er zum Wohle seiner Mandanten ein. Rufen Sie mich unter der Telefonnummer 04 41 / 262 72 an oder nutzen Sie das Kontaktformular
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26122 Oldenburg
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