Diebstahl EC-Karte: Muss die Bank den Schaden ersetzen?
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2021-10-13
, Aktualisierung vom
2022-10-24 11:50:30.0
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 29364 mal gelesen
- EC-Karten-Diebstahl: Wie verhalten sich Bankkunden richtig?
- Wer haftet für den Schaden bei einem EC-Diebstahl?
In Deutschland werden jährlich mehrere tausend Giro- bzw. EC-Karten gestohlen und damit unberechtigt Geld abgehoben. Wie verhalten sich Bankkunden nach einem Diebstahl der Bankkarte richtig? Und wer haftet für den Schaden – der Kunde selbst oder die Bank?
EC-Karten-Diebstahl: Wie verhalten sich Bankkunden richtig?
Wer feststellt, dass seine EC-Karte gestohlen wurde, muss diese umgehend bei seiner Bank sperren lassen, damit der Dieb kein Geld mit der Karte verfügen kann. Die Sperrung der EC- oder Kreditkarte kann unter der Telefonnummer. 116 116 erfolgen. Eine Verlustmeldung erst 30 Minuten nach dem erkannten Diebstahl, kann laut Landgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 32 C 6169/20 (88)) zu spät sein.Wer haftet für den Schaden bei einem EC-Diebstahl?
Die Haftung für den Schaden nach einem Diebstahl der Girokarte hängt zum einen davon ab, ob Abhebungen nach der Kartensperrung oder vorher erfolgt sind. Wurde vor der Kartensperrung unberechtigterweise Geld abgehoben, haftet der Kunden nur mit einem Pauschalbetrag von bis zu 50 Euro. Den Rest muss die Bank übernehmen. Es sei denn, dem Kunden ist Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dies ist etwa der Fall, wenn PIN und Karte in der gleichen Geldbörse aufbewahrt werden oder der PIN einer dritten Person mitgeteilt wurde. Für alle Geldverfügungen nach der Sperrung der Karte haftet die Bank alleine. Aber aufgepasst: Die Bank haftet nach einem EC-Karten-Diebstahl nicht, wenn die Karte unmittelbar nach dem Diebstahl mit ihrer korrekten PIN benutzt wurde, so das Amtsgericht München (Aktenzeichen 233 C 3757/11). Dies spricht dafür, dass PIN und Karte nicht getrennt voneinander aufbewahrt wurden.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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