Widerrufliches Angebot macht Rückabwicklung eines Immobilienkaufvertrages möglich
4.0 /
5 (3 Bewertungen)
2013-08-01
· Rechtsanwalt Siegfried Reulein
· 317 mal gelesen
Häufig werden Immobilienkaufverträge notariell nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen, sondern in zwei getrennten notariellen Terminen, wobei zuerst der Käufer ein Angebot zum Vertragsschluss unterbreitet und zu einem späteren Zeitpunkt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen kann.
Der BGH hat diese Praxis erneut eingeschränkt. Mit seiner Entscheidung vom 07.06.2013 – V ZR 10/12 – hat er klargestellt, dass im Einzelfall ein wirksamer Kaufvertrag nicht zustande kommen kann, wenn das Angebot des Käufers auf Abschluss des Kaufvertrages unbefristet bestehen soll und lediglich von ihm widerrufen werden kann.
Bereits in seiner Entscheidung vom 11.06.2010 – V ZR 85/09 – hat der BGH festgestellt, dass ein Käufer, der ein Angebot zum Vertragsschluss unterbreitet, innerhalb eines Zeitraums von maximal vier Wochen mit der Annahme des Angebots rechnen kann. Durch eine darüber hinausgehende, von dem Verkäufer vorgegebene Bindungsfrist werde der Verbraucher unangemessen beeinträchtigt. Eine solche Bindungsfrist gehe wesentlich über den gesetzlich bestimmten Zeitraum, der regelmäßig mit vier Wochen zu bemessen ist, hinaus.
In der Praxis eröffnen beide Urteile im Einzelfall die Möglichkeit, gerade bei geprellten Käufern, die Opfer sog. Schrottimmobilien geworden sind, sich von dem nachteiligen Kaufvertrag zu lösen und ohne Schaden davon zu kommen.
Betroffene Eigentümer solcher Schrottimmobilien sollten daher die notariellen Kaufvertragsunterlagen prüfen bzw. sich durch einen auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalts beraten lassen, ob eine Rückabwicklung des unbefriedigenden Kaufs möglich ist.
von Rechtsanwalt Siegfried Reulein
War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
4.0 /
5
(3 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
03.04.2018
(Update 03.04.2018)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Für Anleger von Piccor, der Picam-Gruppe bzw.
Piccox gilt es kühlen kühlen Kopf zu bewahren.
Vorsicht vor vermeintlich gut gemeinten Angeboten.
4.368421052631579 /
5 (19 Bewertungen)
Informationstechnologierecht
,
12.05.2017
Der Bundesgerichtshof hat sich kürzlich mit der Frage beschäftigt, inwieweit Betreiber eines Preisvergleichsportals im Internet ihre Nutzer über ihr Geschäftsmodell informieren müssen.
Im konkreten Fall ging es um die Information, dass nur die Angebote angezeigt wurden, die im Falle eines Vertragsabschlusses eine Provision an den Betreiber des Portals bezahlen.
4.5 /
5 (6 Bewertungen)
Bau- und Architektenrecht
,
29.07.2014
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Nicht selten werden in den letzten Jahren Immobilienkaufverträge nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen.
Vielmehr finden zwei getrennte notariellen Terminen statt.
Zuerst sucht der Käufer den Notar auf und unterbreitet ein Angebot zum Vertragsschluss.
Kurze Zeit später nimmt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen.
4.333333333333333 /
5 (9 Bewertungen)
Handels- und Gesellschaftsrecht
,
20.11.2018
(Update 13.11.2023)
Am letzten Freitag im November ist Black Friday – an diesem Tag versprechen Händler Rabatte von bis zu 90 Prozent.
Verbraucher sollten diesen Angeboten mit Skepsis begegnen.
Oft werden die Preise vor der Schnäppchenjagd vom Handel erhöht, um sie am Black Friday entsprechend zu reduzieren.
3.4 /
5 (5 Bewertungen)
Informationstechnologierecht
,
20.04.2017
(Update 05.06.2019)
Sofortüberweisung, Paypal, Lastschrift oder Rechnung - Online-Shops beschränken ihre Kunden manchmal in den Optionen der Zahlungsmittel.
Das ist der aktuellen Rechtsprechung zu folge nicht zulässig!
Auch der Bundesgerichtshof hat aktuell entschieden, dass Kunden bei der Bestellung eines Stromtarifs via Internet zwischen mehreren Zahlungsoptionen wählen können müssen.
3.888888888888889 /
5 (9 Bewertungen)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
,
09.10.2018
(Update 11.10.2018)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei KSR behandelt in diesem Beitrag die Folgen fehlerhafter Beschlüsse bei Eige...
3.6 /
5 (5 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht
,
04.03.2014
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
In den vergangenen Jahren hat sich vermehrt eine Praxis bei dem Verkauf von Immobilien herausgebildet, die für Verkäufer nun zum Bumerang wird.
4.333333333333333 /
5 (3 Bewertungen)
Wissen Aktuell
,
08.12.2017
(Update 08.12.2017)
Kommt eine gekaufte Ware beim Käufer nicht an oder entspricht sie nicht der Beschreibung des Artikels können Paypal-Kunden ihren Käuferschutz in Anspruch nehmen.
Das heißt, Paypal bucht den gezahlten Kaufpreis auf das Käuferkonto zurück.
Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass Verkäufer in diesem Fall den Kaufpreis erneut vom Käufer einfordern können.
4.25 /
5 (4 Bewertungen)
Verkehrsrecht
,
14.08.2017
(Update 27.04.2022)
Laut Polizeiangaben ist in Deutschland bei jedem dritten Gebrauchtwagen der Kilometerstand auf dem Tacho manipuliert.
In diesen Fällen kann der Käufer zwar vom Autokauf zurücktreten, doch kann man bereits bei der Verkaufsverhandlung checken, ob am Tachostand gedreht wurde?
4.0 /
5 (39 Bewertungen)
Informationstechnologierecht
,
08.06.2017
Wird ein Verkäufer im Rahmen einer Ebay Transaktion vom Käufer falsch bewertet, so hat er einen Anspruch auf Löschung dieser Bewertung.
Der Löschungsanspruch ergibt sich laut Amtsgericht München aus der Pflichtverletzung im Rahmen des Kaufvertrages.
3.5 /
5 (6 Bewertungen)
Verkehrsrecht
,
13.10.2015
Stellt ein Käufer eines Gebrauchtwagens fest, dass die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) am Auto manipuliert wurde, kann er vom Kaufvertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.
Das gleiche gilt, wenn der Gebrauchtwagen fälschlicherweise als „TÜV neu“ verkauft wurde.
4.0 /
5 (19 Bewertungen)