Paypal: Kaufpreiszahlung trotz Käuferschutz?
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2017-12-08
, Aktualisierung vom
2017-12-08 09:24:52.0
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 263 mal gelesen
Kommt eine gekaufte Ware beim Käufer nicht an oder entspricht sie nicht der Beschreibung des Artikels können Paypal-Kunden ihren Käuferschutz in Anspruch nehmen. Das heißt, Paypal bucht den gezahlten Kaufpreis auf das Käuferkonto zurück. Der Bundesgerichtshof hat jetzt entschieden, dass Verkäufer in diesem Fall den Kaufpreis erneut vom Käufer einfordern können.
Was war geschehen?
Der Bundesgerichtshof urteilte zwei Fälle ab. Im ersten Fall (Aktenzeichen VIII ZR 83/16) hatte ein Käufer ein über eBay erstandenes Handy nicht erhalten und beanspruchte den Paypal-Käuferschutz. Paypal buchte dem Käufer daraufhin rund 600 Euro zurück auf sein Paypal-Konto. Im zweiten Fall (Aktenzeichen VIII ZR 213/16) entsprach die online erworbene Metallbandsäge laut Käufer nicht den Artikelbeschreibungen im Online.Shop. Auch er erhielt seinen Kaufpreis in Höhe von 500 Euro von Paypal auf sein Konto erstattet.Wann erlischt der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises?
Die entscheidende Frage war vorliegend, wann der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises erlischt, wenn der Käufer seine Kaufpreiszahlung über Paypal abwickelt. Der Bundesgerichtshof entschied in beiden Fällen, dass der Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung dann nicht mehr besteht, wenn der Kaufpreis auf dem Paypal-Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Die Kaufpreisforderung entstehe aber wieder, sobald das Paypal-Konto des Verkäufers rückbelastet wird. Der Bundesgerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass Käufer und Verkäufer dadurch dass sie einverständlich das Bezahlsystem Paypal genutzt haben, eine stillschweigende Vereinbarung getroffen haben, dass der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises erneut begründet wird, sobald das Paypal-Konto des Verkäufers rückbelastet wird. Dafür bemüht er eine interessengerechte Vertragsauslegung. Der Käufer könne anstelle des Paypal-Käuferschutzes auch den Rechtsweg bestreiten, etwa um Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Daher müsse der Verkäufer auch seine Kaufpreiszahlung ggfs. erneut gerichtlich geltend machen können, wenn der Antrag des Käufers auf Paypal-Käuferschutz Erfolg hatte.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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