Vorsicht: Unzulässige Videoüberwachung kann Arbeitgeber teuer kommen
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2016-03-11
· Redaktion Fachanwaltsuche
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- Detektiv zur Observation mit Videoaufnahmen angeheuert - rechtswidrig!
- Permanente Videoüberwachung - rechtswidrig
Arbeitgeber müssen bei der Überwachung ihrer Mitarbeiter vorsichtig sein: Videoaufnahmen oder gar eine Überwachung durch einen Detektiv sind nur unter sehr engen Voraussetzungen rechtmäßig.
Lassen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter unrechtmäßig oder permanent überwachen, müssen sie im Zweifelsfall mit großen Entschädigungszahlungen rechnen. Hier zwei Gerichtsurteile:
Redaktion Fachanwaltsuche
Detektiv zur Observation mit Videoaufnahmen angeheuert - rechtswidrig!
Arbeitgeber müssen konkrete Tatsachen vorbringen können, wenn sie die Überwachung von Arbeitnehmern rechtfertigen wollen. Das geht aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen 8 AZR 1007/13) hervor. Hintergrund: Eine Sekretärin hatte ihrem Chef zwischen Dezember und Ende Februar nacheinander sechs Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit vorgelegt. Die Bescheinigungen waren von zwei unterschiedlichen Fachärzten zu unterschiedlichen Krankheitsbildern ausgestellt worden. Der Arbeitgeber zweifelte an den bescheinigten Erkrankungen. Er beauftragte einen Detektiv mit der Observation der Sekretärin. Dabei erstellte der Detektiv auch Videoaufnahmen. Die Arbeitnehmerin verklagte ihren Chef daraufhin und erhielt vom Landesarbeitsgericht 1000 Euro Schmerzensgeld. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte diese Entscheidung. Nach Meinung der Richter hatte der Arbeitgeber aufgrund des Inhalts der Bescheinigungen keinen berechtigten Anlass, die Mitarbeiterin zu überwachen.Permanente Videoüberwachung - rechtswidrig
Eine permanente Videoüberwachung des Arbeitsplatzes bedarf immer der Zustimmung durch den Betriebsrat. Ohne diese Zustimmung ist eine dauerhafte Überwachung nicht zulässig, urteilte das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 1 ABR 21/03). Der Fall: Ein Arbeitgeber hatte gegenüber des Eingangsbereichs des Unternehmens eine Videokamera anbringen lassen. Dabei wurde nicht nur permanent der Eingangsbereich aufgezeichnet, sondern auch der Arbeitsplatz einer Angestellten. Die Arbeitnehmerin fühlte sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und klagte. Die Richter gaben ihr Recht und sprachen ihr eine Entschädigung von 7000 Euro zu. Für das Urteil war unter anderem die Tatsache entscheidend, dass die Kamera hätte anders ausgerichtet werden können, ohne den Arbeitsplatz der Klägerin aufzuzeichnen - so die Richter.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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