Arbeit: Geld statt Urlaub?
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2017-12-12
, Aktualisierung vom
2023-01-25 09:24:03.0
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 992 mal gelesen
- Bundesurlaubsgesetz regelt Umgang mit Urlaubsanspruch
- Urlaubsabgeltung nur für 20 Tage
- Arbeitsverhältnis gekündigt: Anspruch auf Urlaubsabgeltung
- Längere Krankheit- Was passiert mit dem Urlaub?
- Anspruch auf Urlaub kann nicht vererbt werden
Erkrankt ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum und kann aus diesem Grund seinen Urlaub nicht wahrnehmen, stellt sich die Frage, was mit seinem Urlaubsanspruch geschieht. Kann der Arbeitnehmer eine finanzielle Abgeltung vom Arbeitgeber verlangen? Wird der Urlaub einfach angespart und mit ins nächste Jahr genommen?
Bundesurlaubsgesetz regelt Umgang mit Urlaubsanspruch
In Deutschland regelt das Bundesurlaubsgesetz alle Fragen rund um den Urlaub im Arbeitsverhältnis. Danach kann Urlaub vom Arbeitgeber finanziell abgegolten werden, wenn der Urlaub nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, weil das Arbeitsverhältnis endet. Offen lässt das Bundesurlaubsgesetz die Fälle, in denen der Urlaub nicht genommen werden kann, weil der Arbeitnehmer etwa längere Zeit krank oder tot ist.Urlaubsabgeltung nur für 20 Tage
Der Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung von nicht genommenen Urlaub ist auf 20 Tage begrenzt. Das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 28 K 563.19) stellt klar, dass es keinen unbegrenzten Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für nicht genommenen Urlaub gibt.Arbeitsverhältnis gekündigt: Anspruch auf Urlaubsabgeltung
Ein Arbeitnehmer kann für nicht in Anspruch genommenen Urlaub einen finanziellen Ausgleich verlangen, wenn er selbst das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig gekündigt hat, entschied der Europäische Gerichtshof (Aktenzeichen C-233/20).Längere Krankheit- Was passiert mit dem Urlaub?
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer nach dem Bundesurlaubsgesetz ihren Urlaub im laufenden Kalenderjahr nehmen, ansonsten verfällt er. Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 9 AZR 353/10) hat aber in einer Entscheidung klargestellt, dass Jahresurlaub aufgrund einer längeren Erkrankung nicht einfach verfallen darf. Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bezahlten Urlaub, auch wenn er über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig erkrankt war. Dieser Anspruch erlischt nur dann nach Ablauf eines Übergangszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitnehmer die Chance hatte, seinen Urlaub auch in Anspruch zu nehmen, so das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 9 AZR 245/19).Anspruch auf Urlaub kann nicht vererbt werden
Kann ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nicht in Anspruch nehmen, weil er verstirbt, haben seine Erben keinen Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung seiner Urlaubsansprüche. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 9 AZR 416/10) im Fall einer Witwe, die vom Arbeitgeber ihres verstorbenen Ehemannes, rund 35 nicht genommene Urlaubstage bezahlt haben wollte.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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