Fristlose Kündigung wegen Sammelns von Pfandflaschen
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2019-08-09
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 278 mal gelesen
Ein Arbeitnehmer, der trotz mehrfacher Abmahnung, während seiner Arbeitszeit Pfandflaschen sammelt, riskiert die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Eine Reinigungskraft hatte trotz Verbot von ihrem Arbeitgeber auf dem Gelände eines Flughafens immer wieder während ihrer Arbeitszeit Pfandflaschen gesammelt. Nachdem der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin wegen des Sammelns von Pfandflaschen mehrfach abgemahnt hatte, kündigte er das Arbeitsverhältnis mit ihr fristlos.
Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (Aktenzeichen 2 AZR 235/18) hat die Frau durch das verbotswidrig Sammeln von Pfandflaschen erheblich gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Der Arbeitgeber darf aufgrund seines Direktionsrechts das Verhalten der Mitarbeiter im Unternehmen regeln. In diesem Fall habe er ein berechtigtes Interesse daran, dass die Reinigungskraft es unterlässt zu privaten Zwecken Pfandflaschen während der Arbeitszeit zu sammeln. Indem sie immer wieder gegen das Verbot verstoßen hat, wurde das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark beschädigt. Eine außerordentliche Kündigung war daher zulässig, so das Bundesarbeitsgericht.
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