Reiserücktritt auch bei Vorerkrankungen möglich!
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2017-04-19
· Redaktion fachanwaltssuche.de
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Reiseversicherungen verwenden in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oft die Klausel, dass keine Leistungspflicht für Krankheiten besteht, die bei Buchung der Reise schon vorlagen. Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München ist eine solche Klausel unwirksam.
Reiserücktritt wegen Niereninsuffizienz
Ein Mann buchte zusammen mit seiner Frau eine Reise nach Teneriffa. Über seine Kreditkarte besteht eine Reiserücktrittversicherung, die ihre Leistung ausschließt, wenn eine Krankheit bereits bei der Buchung vorlag. Der Mann litt im Jahr 2006 an einer Niereninsuffizienz. Jahrelang war diese allerdings unauffällig. Kurz vor Reisebeginn erlitt der Mann eine Angina, die stationär behandelt werden musste. Dabei riet man ihm aufgrund eine erhöhten Kreatinwerts von der Teneriffa-Reise ab. Der Mann stornierte die Reise und wollte seine Reiserücktrittversicherung in Anspruch nehmen. Diese winkte ab: Hier handele es sich um eine Vorerkrankung, für die sie nicht leisten müssten. Das Amtsgericht München (Aktenzeichen159 C 5087/16) war anderer Ansicht und verurteilte zur Zahlung der Stornokosten. Die Klausel in den Versicherungsbedingungen, wonach das Unternehmen nicht für Vorerkrankungen hafte, benachteilige den Verbraucher unangemessen.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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