Pauschalreise: Darauf sollten Urlauber achten!
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2024-07-26
, Aktualisierung vom
2024-08-26 13:03:43.0
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 357 mal gelesen
- Wann spricht man von einer Pauschalreise?
- Was muss man beim Reisevertrag bei einer Pauschalreise beachten?
- Kann der Reiseveranstalter bei einer Pauschalreise nach Vertragsschluss den Reisepreis erhöhen?
- Wann kann der Reisende die Pauschalreise kündigen oder von ihr zurücktreten?
- Wann verjähren Erstattungsansprüche bei Pauschalreisen?
- Lohnt sich bei einer Pauschalreise eine Reiserücktrittversicherung?
Pauschalreisen sind bei vielen Urlaubern beliebt, da sie eine bequeme und oft kostengünstige Möglichkeit bieten, um Urlaub zu machen. Allerdings gibt es bei der Buchung und Durchführung einer Pauschalreise einiges für Urlauber zu beachten.
Wann spricht man von einer Pauschalreise?
Eine Pauschalreise zeichnet sich dadurch aus, dass mindestens zwei Reiseleistungen, wie etwa Flug und Hotel, vom Reiseveranstalter zusammen erbracht werden.Was muss man beim Reisevertrag bei einer Pauschalreise beachten?
Bei einer Pauschalreise schließt der Reisende einen Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter ab. Dieser Vertrag sollte schriftlich erfolgen, dies ist aber nicht zwingend notwendig. Der Reiseveranstalter muss allerdings dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung zukommen lassen. Diese Bestätigung sollte alle wesentlichen Reiseinformationen enthalten, einschließlich der Reisepreise, gebuchten Leistungen und eventuellen Zusatzkosten. Wichtig: Die im Prospekt oder auf der Webseite des Veranstalters enthaltenen Informationen über die Reise sind verbindlich und Bestandteil des Reisevertrags.Kann der Reiseveranstalter bei einer Pauschalreise nach Vertragsschluss den Reisepreis erhöhen?
Nach Vertragsabschluss sind Preiserhöhungen bei einer Pauschalreise nur unter bestimmten Bedingungen und bis zu 20 Tage vor Reisebeginn zulässig. Der Veranstalter muss detailliert darlegen, warum eine Preisänderung notwendig ist, etwa aufgrund gestiegener Treibstoffkosten oder Wechselkursschwankungen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 8% des Reisepreises hat der Reisende das Recht, ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten.Wann kann der Reisende die Pauschalreise kündigen oder von ihr zurücktreten?
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, allerdings fallen dann in der Regel Stornokosten an, deren Höhe üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters geregelt ist. Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, wie zum Beispiel Naturkatastrophen oder politischen Unruhen, kann sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Vertrag kündigen, ohne dass Schadensersatzansprüche entstehen.Wann verjähren Erstattungsansprüche bei Pauschalreisen?
Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen X ZR 62/23) hat klar gestellt, dass Erstattungsansprüche aus einer Flugreise, als Teil einer Pauschalreise, nicht nach zwei Jahren, sondern nach drei Jahren verjähren.Lohnt sich bei einer Pauschalreise eine Reiserücktrittversicherung?
Auch bei einer Pauschalreise ist es ratsam, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die die Kosten im Falle einer Stornierung abdeckt. Eine solche Versicherung kann auch eine Reiseabbruchversicherung umfassen, die Kosten übernimmt, wenn die Reise aus wichtigen Gründen vorzeitig abgebrochen werden muss.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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