Polizist fliegt wegen nicht genehmigter Nebentätigkeit in Securiyfirma aus dem Dienst
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2016-04-12
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Ein Polizist benötigt für alle beruflichen Tätigkeiten, die er neben seinem Polizeidienst leistet eine Nebentätigkeitsbescheinigung. Arbeitet er ohne eine solche Genehmigung seines Dienstherrn etwa in der Securityfirma seiner Ehefrau, riskiert er den Rausschmiss aus dem Polizeidienst.
Dies musste ein Polizist erfahren, der „nebenbei“ in der Securityfirma seiner Ehefrau für die Neukundenakquise unter erheblichem Zeitaufwand sowie die Arbeits- und Kundenverträge zuständig war. Teilweise arbeitete er sogar selbst als Sicherheitskraft bei Aufträgen mit. Seine besonderen Kenntnisse zog er dabei aus dem Datenbestand der Polizei, auf die kein Dritter sonst Zugang hat.
Das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 3 K 3380/15.TR) sah in dieser unerlaubten Nebentätigkeit ein schweres Dienstvergehen. Das Vorgehen des Polizisten schade dem Ansehen der Polizei – insbesondere weil es sich um eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe handelte, die er auch während Fehlzeiten aufgrund von Krankheiten ausübte. Es habe zudem gegen Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen und seinen Polizistenberuf für seine Nebentätigkeit in einer Sekrutiyfirma ausgenutzt. Aus diesen Gründen sei der Polizist aus dem Polizeidienst zu entfernen, empfanden die Verwaltungsrichter.
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