Fachanwalt Uwe Lenhart
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bin ich in eigener Kanzlei in Frankfurt am Main tätig. Hier sind wir ausschließlich im Strafrecht auf die Gebiete des Verkehrsstrafrechts und des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts spezialisiert.
Im Jahr 2005 erhielt ich die Befugnis, die Titel Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Die Kombination macht es mir möglich, Ihnen in beiden Bereichen sowie im Verkehrsstrafrecht eine hochqualifizierte Beratung zu bieten und Ihren Fall von mehreren Seiten ganzheitlich zu betrachten.
Wir sind eine regional und überregional beschäftigte Kanzlei. Durch unsere strenge Fokussierung auf einen eingeschränkten Bereich können wir Ihnen echtes Expertenwissen versprechen. Der Focus gibt seit 2013 eine Liste mit den Top-Anwälten heraus, in der Anwälte Ihre Kollegen empfehlen können. 2016 wurde unsere Kanzlei mit einer beachtlichen Zahl an Empfehlungen ausgezeichnet.
Sie sind bei uns mit Ihren strafrechtlichen Problemstellungen also in bester Hand. Hier finden Sie ein offenes Ohr für Ihre Fragen und eine verlässliche Unterstützung sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Klicken Sie auf ein Rechtsgebiet für eine detaillierte Leistungsbeschreibung und weitere Informationen zur Kanzlei.
Fachanwalt für Verkehrsrecht
60323 Frankfurt am Main
Gerne rufen wir Sie umgehend und unverbindlich zurück.