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Von Experten beraten.
Uwe Lenhart
Uwe Lenhart

Fachanwalt Uwe Lenhart

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Seit meiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bin ich in eigener Kanzlei in Frankfurt am Main tätig. Hier sind wir ausschließlich im Strafrecht auf die Gebiete des Verkehrsstrafrechts und des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts spezialisiert.

Im Jahr 2005 erhielt ich die Befugnis, die Titel Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen. Die Kombination macht es mir möglich, Ihnen in beiden Bereichen sowie im Verkehrsstrafrecht eine hochqualifizierte Beratung zu bieten und Ihren Fall von mehreren Seiten ganzheitlich zu betrachten.

Wir sind eine regional und überregional beschäftigte Kanzlei. Durch unsere strenge Fokussierung auf einen eingeschränkten Bereich können wir Ihnen echtes Expertenwissen versprechen. Der Focus gibt seit 2013 eine Liste mit den Top-Anwälten heraus, in der Anwälte Ihre Kollegen empfehlen können. 2016 wurde unsere Kanzlei mit einer beachtlichen Zahl an Empfehlungen ausgezeichnet.

Sie sind bei uns mit Ihren strafrechtlichen Problemstellungen also in bester Hand. Hier finden Sie ein offenes Ohr für Ihre Fragen und eine verlässliche Unterstützung sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Klicken Sie auf ein Rechtsgebiet für eine detaillierte Leistungsbeschreibung und weitere Informationen zur Kanzlei.

Alle Rechtsgebiete der Kanzlei
Strafrecht Verkehrsrecht
Mitglieder der Kanzlei
LENHART LEICHTHAMMER
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Bremer Straße 6
60323 Frankfurt am Main
LENHART LEICHTHAMMER
Fachanwalt für Strafrecht
Bremer Straße 6
60323 Frankfurt am Main
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5 Rechtstipps
Verkehrsrecht , 22.11.2012
Rechtsanwalt LEHNHART LEICHTHAMMER
Ein Autofahrer darf beim Autofahren keine technischen Geräte oder Blitzer-Warnprogramme von Facebook oder als App verwenden. Wer es doch tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss zahlen.
3.857142857142857 / 5 (7 Bewertungen)
Verkehrsrecht , 16.07.2012
Rechtsanwalt LEHNHART LEICHTHAMMER
Schweigen, schweigen, schweigen! Man kann es nicht oft genug sagen: Jeder, der sich strafbar gemacht haben könnte, soll von seinem Recht Gebrauch machen, vollumfänglich zu schweigen!
3.888888888888889 / 5 (9 Bewertungen)
Verkehrsrecht , 16.07.2012
Rechtsanwalt LEHNHART LEICHTHAMMER
Der Artikel behandelt die Frage, wann eine Ordnungswidrigkeit wie z.B. zu schnelles Fahren, verjährt.
4.5 / 5 (6 Bewertungen)
Verkehrsrecht , 28.03.2012
Rechtsanwalt LEHNHART LEICHTHAMMER
Immer mehr geblitzte Autofahrer stoßen im Internet auf den so genannten "Punktehandel". Dazu die Rechtseinschätzung von Fachanwalt Uwe Lenhart.
3.75 / 5 (4 Bewertungen)
Verkehrsrecht , 15.03.2012
Rechtsanwalt LEHNHART LEICHTHAMMER
Ein in der Bevölkerung oft diskutiertes Thema: Ist es nun rechtens direkt hinter dem (Orts-) Schild zu blitzen, ja oder nein?
4.0 / 5 (8 Bewertungen)
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60323 Frankfurt am Main
069 - 95 92 99 00
069 - 95 92 99 09
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Mitgliedschaften
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins
Mitglied Fachausschuss Verkehrsrecht der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Strafverteidigern e.V. und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.
Anbieterkennzeichnung
Informationen nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-Info V)

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Uwe Lenhart
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Philip Wulf Leichthammer
Fachanwalt für Strafrecht

60323 Frankfurt am Main
Bremer Straße 6

T +49 (0) 69 91 33 50 24
F +49 (0) 69 91 33 50 23
info@lenhart-ra.de
Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, 60322 Frankfurt am Main, Bockenheimer Anlage 36, T +40 (0) 69 91 33 50 24, F +49 (0) 69 91 33 50 23, info@lenhart-ra.de
Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht, des Deutschen Anwaltvereins, des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V. und der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger e.V.

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG) Ust-IdNr. DE114041742

Berufshaftpflichtversicherungen bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 80802 München, Königinstraße 28, Versicherungsnummer GHV 90/0457/9005290/299, und der HDI Firmen und Privat Versicherung AG, Nürnberg, Versicherungsnummer NxF70-005827061/506, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund derBundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Es gelten die folgenden berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),Anwaltliche Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO),Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG) und Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalenRechtsanwaltskammer Frankfurt am Main (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, eMail schlichtungsstelle@brak.de.
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