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Mit welchen Konsequenzen müssen Reichsbürger rechnen?

Mit welchen Konsequenzen müssen Reichsbürger rechnen? © CC0 - Daniel Nanescu - splitshire.com
Muss ein mit der Reichbürgerbewegung sympathisierender Polizist aus dem Dienst entlassen werden? Darf bei einem Autofahrer, weil er zur Reichsbürgerbewegung gehört, ein psychiatrisches Gutachten über seine Fahreignung angefordert werden? Muss eine Lehrerin Gehaltseinbußen hinnehmen, weil sie der Reichsbürgerbewegung angehört? Und sind Reichsbürger als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen?

Was sind Reichsbürger?

Reichsbürger erkennen die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland sowie ihre Gesetze und Regelungen nicht an und fühlen sich nicht an diese gebunden. Sie bezahlen kein Bußgeld oder Steuern und beflogen keine Behörden- oder Gerichtsentscheidungen. Für sie existiert Deutschland wie zu Zeiten des historischen Deutschen Reiches.

Keine waffenrechtliche Erlaubnis für Reichsbürger?

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (Aktenzeichen M 7 K 17.910) reicht ein "Reichsbürgerverdacht" für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis aus. Räumt der Waffenbesitzer, in diesem Fall ein ehemaliger Co-Bundestrainier der deutschen Biathlon-Nationalmannschaft, den Verdacht der Reichsbürgerbewegung nahezustehen nicht aus, ist der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis rechtmäßig. Auch das Oberverwaltungsgericht Bautzen (Aktenzeichen 3 B 379/18) hält den Widerruf einer Waffenbesitzkarte eines mutmaßlichen Reichsbürgers im öffentlichen Interesse für gerechtfertigt. Auch wenn der Betroffene der Reichsbürgerbewegung nicht eindeutig zugeordnet werden könne, lasse sein Verhalten ein Gefährdungspotential erkennen, dass gegen den Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis spreche. Das OVG Koblenz hat ebenfalls entschieden, dass ein Reichsbürger seine Waffen abgeben muss. Eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, die den Widerruf einer Waffenbesitzkarte rechtfertigt, sei immer dann anzunehmen, wenn eine Person über reine Sympathiebekundungen in Bezug auf die "Reichsbürgerbewegung" hinaus ausdrücklich oder konkludent zeigt, dass er sich nicht an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland halten will. Auch in einem anderen Fall entschieden die Koblenzer Richter (Aktenzeichen 7 A 10555/19.OVG), dass das Vertreten von wesentlichen Begründungselementen der sog. Reichsbürgerbewegung ausreicht, einen Mediziner die waffenrechtliche Erlaubnis zu entziehen. So entschied auch das Verwaltungsgericht Darmstadt (Aktenzeichen 5 L 10/20.DA) im Fall eines Reichsbürgers, der beim Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis als Geburtsstaat "Königreich Preußen (Deutschland als Ganzes)" und als Wohnsitzstaat "Großherzogtum Hessen (Deutschland als Ganzes)" angab. Ebenso entschied das Verwaltungsgericht in Gießen (Aktenzeichen 9 L 9756/17.GI), dass ein Mann allein wegen seiner Zugehörigkeit zur sog. Reichsbürgerbewegung nicht die notwendige Zuverlässigkeit für eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt. Nur Personen, die das Vertrauen verdienten mit Waffen ordnungsgemäß umzugehen, dürften auch eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzen. Bei einem Reichsbürger habe man aufgrund seiner Ideologie die begründete Befürchtung, dass er sich nicht an das Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland halte. Anders entschied das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 5 K 836/18.NW) im Fall eines Mediziners, der in einem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit u.a. als Wohnsitz das „Königreich Bayern“ angab. Die Kommune entzog ihm daraufhin seinen Kleinen Waffenschein sowie seine Waffenbesitzkarte, weil sie den Mediziner der Reichsbürger-Szene zuordnet. Zu Unrecht, so das Verwaltungsgericht Neustadt. Es lägen keine Tatsachen vor, die seine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit belegten. Auch könne man den Mann nicht allein aufgrund seiner Angaben im Antrag der Reichsbürger-Szene zuordnen. Dies zeige noch nicht, dass der Mann die Demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht achte. Das Verwaltungsgericht Mainz (Az. 1 L 537/24.MZ) verweigerte einem Mann die Zulassung zur Jägerprüfung wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit, weil dieser ein behördliches Schreiben mit einem „Accepted for Value“ Stempel versehen hatte.

Gehaltskürzungen bei Lehrerin wegen Reichsbürgerzugehörigkeit zulässig

Der Bayr. Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass einer Lehrerin, die der Reichsbürgerbewegung angehört als Disziplinarmaßnahme fünf Jahre lang das Gehalt gekürzt werden darf. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen (Aktenzeichen DL 12 K 2486/24) hat im Fall einer Lehrerin, die in einem Bußgeldverfahren reichsbürgerhaft argumentierte, eine befristete Kürzung ihrer Bezüge für zulässig erachtet.

Keine Rente für Reichsbürger ohne Personalausweis

Ein Reichsbürger ohne gültigen Personalausweis erhält keine Rente, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen L 22 R 571/23 B ER), den die Identität des Rentenempfängers müsse überprüft werden können.

Sympathisierender Polizist wird aus dem Dienst entlassen

Ein Polizist, der sich mit der Reichsbürgerbewegung identifiziert, macht sich eines schweren Dienstvergehens schuldig und muss aus dem Dienst entfernt werden, entschied das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 3 K 2486/18.TR). Der Polizist hatte in mehreren Schreiben an seinen Dienstherren zum Ausdruck gebracht, dass er die deutsche Verfassung nicht anerkenne. Seinen Dienstvorgesetzen bezeichnete er als Bandenführer und Polizeivorstand. Ein solches Verhalten mache den Polizeibeamten untragbar, entschied das Gericht. Der Kern seiner Arbeit bestehe schließlich darin, die freiheitliche und demokratische Grundordnung zu schützen und seinem Staat gegenüber loyal zu sein. In diesem Sinne entschied auch das Verwaltungsgericht Hannover (Aktenzeichen 18 A 3735/21) und entließ einen Polizisten aus dem Dienst der auf einer Querdenker-Demo Verschwörungstheorien der Reichsbürger verbreitete. Auch das Verwaltungsgericht München (Aktenzeichen M 19 L DK 21.3728) hält die Entlassung eines Polizisten, der gegenüber Ausländern reichsbürgertypische Äußerungen traf, für rechtmäßig.

Aberkennung des Ruhegehalts für Lehrerin in Reichsbürgerbewegung

Eine Lehrerin, die sich während ihres Ruhestands der Reichsbürgerbewegung anschloss, wird das Ruhegehalt gestrichen, entschied das Oberverwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 3 A 10615/21.OVG), weil sie gegen ihre Treuepflicht zur Verfassung verstößt.

Keine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Aktenzeichen 3 B 21.2793) hat klargestellt, dass eine leitende Funktion in Partei "Der III. Weg" einer Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst entgegen steht, da es sich hier um die Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Organisation handelt.

Keine Ausbildung zum Volljuristen für Reichsbürger

Ein Funktionär der Partei „Die Heimat“, die die freiheitlich demokratische Grundordnung bekämpft, wird nicht in den juristischen Vorbereitungsdienst eingestellt, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 4 S 14/24).

Reichsbürger- Soldat im Ruhestand drohen disziplinarische Konsequenzen

Das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen 2 WD 6.24) hat entschieden, dass auch ein Soldat im Ruhestand mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen muss, wenn er sich zum Reichsbürgertum bekennt.

Psychologisches Gutachten bei Reichsbürger zur Fahreignung gerechtfertigt?

Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Mann mehrfach gegenüber Behörden mitgeteilt, dass er der Reichsbürgerbewegung angehöre und die in Deutschland geltenden Gesetze nicht anerkenne. Gegen Staatsmaßnahmen werde er sich notfalls auch mit Gewalt zur Wehr setzen. Die Stadt Freiburg verlangte daraufhin von ihm ein psychologisches Gutachten über seine Fahreignung. Als der Mann dies nicht beibrachte, entzog sie ihm die Fahrerlaubnis. Zu Unrecht, entschied das Verwaltungsgericht Freiburg (Aktenzeichen 4 K 4224/17). Abwegige und abstruse Äußerungen eines Querulanten seinen kein ausreichender Grund für die Annahme einer psychischen Störung. Die Stadt Freiburg habe keine konkreten nachvollziehbaren Gründe, die gegen eine Kraftfahreignung des Mannes sprechen, liefern können. Ein Gutachten über die psychische Gesundheit des Mannes sei damit nicht notwendig, so das Gericht.

Reichsbürger versendet online Todesurteile – Psychiatrie!

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen 3 StR 501/22) hat die Einweisung eines Reichsbürgers, der über den Messerdienst Telegram Todesurteile verschickt hat, in die Psychiatrie bestätigt. Die Unterbringung diene dem Schutz der Allgemeinheit und sei daher nicht zu beanstanden.

Reichsbürger fehlt atomrechtliche Zuverlässigkeit

Ein Mitarbeiter einer Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen muss eine Zuverlässigkeit in Bezug auf den Einsatz in kerntechnischen Anlagen besitzen. Erklärt er sich durch zahlreiche Facebook-Posts als Anhänger der Reichsbürgerbewegung, fehlt ihm diese erforderliche atomrechtliche Zuverlässigkeit, entschied das Verwaltungsgericht Aachen (Aktenzeichen 6 K 1526/19). Der Mitarbeiter gewährleiste durch seine Gesinnung nicht, dass er die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland einhalte und respektiere.

Gaststätte für das „Königreich Deutschland“ darf geschlossen werden

Eine Gaststätte, die als Zweckbetrieb für das „Königreich Deutschland“ geführt wurde, darf von der Kommune ohne vorherige Ankündigung aufgrund der Unzuverlässigkeit der Gastwirtin geschlossen werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster (Aktenzeichen 4 B 61/21).

Fortdauer der Untersuchungshaft bei Reichsbürgern

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen AK 21-28/23 und AK 34-47/23) hat bei der Sechs-Monats-Haftprüfung entschieden, dass 22 Reichsbürger aufgrund von Fluchtgefahr weiter in Untersuchungshaft bleiben müssen.

Reichsbürger-Prozesse um Heinrich XIII. Prinz Preuß

Die mutmaßliche Reichsbürger-Gruppe um Hein­rich XIII. Prinz Reuß wird für ihr Verhalten in drei Strafverfahren zur Verantwortung gezogen. Die Strafverteidiger hatten eine Zusammenlegung der Strafverfahren beantragt. Dies lehnte das Oberlandesgericht Stuttgart ab. Im Rahmen dieser Reichsbürger-Gruppe wurde ein 67jähriger Mann zu einer Bewährungsstrafe vom Oberlandesgericht Hamburg (Aktenzeichen 8 St 1/24) verurteilt, weil er ein Unterstützer dieser sog. Kaiserreich-Gruppe war.

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