Miete mehrfach unpünktlich gezahlt – Kündigung!
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2017-05-16
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Ein Mieter, der zum wiederholten Mal seine Miete wenige Tage später als vertraglich vereinbart zahlt, muss mit einer Kündigung seines Mietverhältnisses rechnen.
Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 7 S 6617/16) verurteilte einen Mieter zur Räumung seiner Wohnung, weil er seine Miete in fünf Fällen wenige Tage zu spät beim Vermieter eintraf. Vereinbart war, dass die Miete am 3. Werktag des jeweiligen Monats zu zahlen sei. Der Vermieter mahnt die pünktliche Zahlung der Miete beim Mieter an. Nach der letzten verspäteten Zahlung kündigte der Vermieter das Mietverhältnis und klagte auf Räumung.
Dieser Räumungsklage gab das Gericht statt. Die verspätete Mietzahlung sei eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters – auch wenn es nur um wenige Tage geht. Er habe damit mehrmals gegen seine Pflichten aus dem Mietvertrag verstoßen, obwohl der Vermieter eine pünktliche Zahlung angemahnt hatte. Seine Zahlungsmoral weise daraufhin, dass der Mieter auch in Zukunft nicht pünktlich zahlen werde. Eine Kündigung des Mietverhältnisses sei somit gerechtfertigt, so die Nürnberger Richter.
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