Lärm ist auf Friedhöfen erlaubt
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2018-04-12
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 524 mal gelesen
Gerade Friedhöfe geltend als Ort der Ruhe und des Rückzugs. Die Geräusche von lauten Laubbläsern können hier als besonders störend empfunden werden. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis müssen Friedhofsbesucher diesen Lärm allerdings hinnehmen.
Ein Mann hatte sich über den Einsatz der Laubbläser auf einem Friedhof beschwert. Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis (Aktenzeichen 2 A 173/17) bestätigte dem Mann, dass er als Inhaber eines Grabnutzungsrechtes ein Recht auf Totengedenken und innere Einkehr habe. Dieses Recht gebe ihm aber erst einen Unterlassungsanspruch, wenn sein Grab von erheblichen Einschränkungen betroffen sei. Im vorliegenden Fall sei es schlicht wirtschaftlich nicht umsetzbar, das Laub von mehreren hunderten Bäumen nur mit dem Rechen zu beseitigen.
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