Kündigung eines Lehrers wegen Äußerungen auf YouTube
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2019-01-23
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 266 mal gelesen
Ein Lehrer kann aufgrund von Äußerungen auf seinem YouTube-Kanal „Der Volkslehrer“ fristlos gekündigt werden. Dies entschied kürzlich das Arbeitsgericht Berlin.
Der Berliner Lehrer hat auf seinem YouTube-Kanal die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt und sich verächtlich über sie geäußert. Nach der Auffassung des Arbeitsgerichts Berlin (Aktenzeichen 60 Ca 7170/18) zeigt dies, dass es dem Lehrer an der Eignung als Beschäftigter des öffentlichen Dienstes fehlt. Es sei nicht davon auszugehen, dass er sich in Zukunft zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekenne. Aus diesem Grund sei die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses wirksam. Das Gericht lehnt damit die Kündigungsschutzklage des Lehrers ab.
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