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Welche Rechte haben Schüler, Eltern und Lehrer?

Welche Rechte haben Schüler, Eltern und Lehrer? © mko - topopt
Rund um den Schulbetrieb stellen sich für Schüler, Eltern und Lehrer viele rechtliche Fragen: Haben Schüler einen Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Schule? Ist ein Wechsel von einer Privatschule auf eine städtische Schule möglich? Wann gibt es einen Schulverweis? Wer haftet bei Unfällen auf einer Klassenfahrt?

Schüler fotografiert Lehrer während des Unterrichts – Verweis!

Das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 3 K 211/22) hat entschieden, dass der Verweis eines Schülers, der während des Unterrichts einen Lehrer ohne dessen Einverständnis fotografierte, rechtmäßig ist.

Lehrer tritt Schülerin in den Po – Geldstrafe!

Ein Sportlehrer, der einer Schülerin mehrfach in den Po trat, und dies auch zugab, wurde vom Amtsgericht Krefeld zu einer Geldstrafe von 550 Euro verurteilt, die er an den Kinderschutzbund zahlen muss.

Kind hat Anspruch auf Wunschschule

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 2 B 10435/23.OVG) hat entschieden, dass ein Kind einen Anspruch auf seine Wunschschule außerhalb seines Schulbezirkes hat, wenn die Schule etwa ein besonderes Unterrichtskonzept, wie die Montessori-Ausbildung, anbietet.

Eltern verweigern Schulbesuch des Kindes – Kindeswohlgefährdung!

Weigern sich Eltern ihr Kind zur Schule zu schicken, stellt dies eine Kindeswohlgefährdung dar, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 5 UF 188/22). Das gilt auch dann, wenn die Eltern für eine anderweitige Wissensvermittlung sorgen. Das Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht (Aktenzeichen 9 A 174/22, 9 A 53/23, 9 A 57/23, 9 A 98/23 und 9 A 130/23) stellt in mehreren Verfahren klar, dass gegenüber Eltern, die ihr Kind trotz Schulpflicht nicht zur Schule schicken, die Schulpflicht notfalls mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden kann. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein (Aktenzeichen 9 E 323 und 9 E 4/23) erlässt gegen zwei Mütter sogar Haftbefehle wegen Verletzung der Schulpflicht, weil diese hier mit keinen anderen Mitteln durchzusetzen sei.

Rauswurf eines Schülers nach wiederholter Gewaltanwendung und Fehlverhalten rechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 18 L 92/23) hat entschieden, dass ein Schüler, der sich wiederholt nicht an die Schulregeln hält, andere Schüler beleidigt und verletzt, mit sofortiger Wirkung von der Schule entlassen werden kann.

Einschulung außerhalb des Schulbezirks nur bei wichtigem Grund

Eine Einschulung außerhalb des Schulbezirks ist laut Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 L 819/22.KO) nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Das die beste Freundin in der Wunsch-Grundschule eingeschult wird, ist kein wichtiger Grund, entschieden die Richter.

Schulgelände zum Rauchen verlassen – kein Versicherungsschutz für Schüler!

Ein Schüler, der das Schulgelände zum Rauchen verlässt, ist nicht mehr vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst. Dieser Schutz endet am Schultor, entschied das Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 2 U 20/20 R).

Heimunterricht für gehörlosen Jungen zulässig

Eltern dürfen ihr gehörloses Kind zuhause unterrichten, entschied das Oberlandesgericht Bamberg (Aktenzeichen 2 UF 220/20). Die Verweigerung, das Kind in die Schule zu schicken, begründe in diesem Fall keine Kindeswohlgefährdung.

Schüler erhält Genehmigung für erdnussfreie Schule

Ein Schüler mit einer hochgradigen Erdnussallergie hat einen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer erdnussfreien Grundschule, die nicht in seinem Schulbezirk liegt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover (Aktenzeichen 6 A 3907/21).

Aufnahme in katholische Grundschule – Vorrang für Katholiken?

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 19 B 1095/21) hat entschieden, dass katholische Kinder bei der Aufnahme in eine katholische Grundschule bevorzugt werden dürfen.

Verhaltensauffälliger Vater – kein Schulverweis

Verhält sich ein Vater gegenüber der Lehrerschaft, anderen Eltern und Schülern verhaltensauffällig, führt das nicht zu einem Schulverweis für das betroffene Kind, entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 3 L 612/20). Das Kind muss sich das Verhalten seiner Eltern nicht zurechnen lassen.

Unerlaubtes Entfernen vom Schulausflug führt zum Ausschluss von Klassenfahrt!

Das Verwaltungsgericht Hamburg (Aktenzeichen 5 E 3639/22) hat entschieden, dass ein Schüler, der sich unerlaubt von einem Schulausflug entfernt, von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden darf.

Vandalismus-Video im Klassenchat – Suspendierung vom Unterricht

Postet ein Schüler im Klassenchat ein Video auf dem zu sehen ist, wie ein Mitschüler einen Stuhl aus dem Fenster wirft, darf der Schüler für sechs Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden, entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 3 L 649/20).

Vollverschleierung im Schulunterricht ist erlaubt

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Hamburg (Aktenzeichen 1 Bs 6/20) darf eine Schülerin vollverschleiert mit einem sog. Niqab am Schulunterricht teilnehmen. Begründung: Es fehle für eine Anordnung ohne Schleier am Unterricht teilzunehmen eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Schließlich werde in das Grundrecht der Glaubensfreiheit der Schülerin eingegriffen.

Kein Schulverweis wegen Schlag aus Notwehr

Ein Schüler, der von anderen Schülern tätlich angegriffen wurde und sich mit einem Faustschlag auf den Kopf eines Angreifers wehrte, darf deshalb nicht von der Schule verwiesen werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster (Aktenzeichen 19 E 477/20). Auch dann nicht, wenn der Faustschlag zu lebensgefährlichen Verletzungen beim Angreifer führte.

Schüler haben keinen Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule

Schüler haben keinen Anspruch darauf, eine bestimmte weiterführende Schule besuchen zu können. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Aktenzeichen 7 TG 1718/07 u.a.) und führte aus, dass im zu entscheidenden Fall an der Wunschschule kein eigenständiger Bildungsgang eingerichtet sei, der einen Anspruch auf Aufnahme an der bestimmen Schule ausnahmsweise begründen könnte. In diesem Sinne entschied auch das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 7 L 2073 /19.F) und lehnte einen Anspruch eines Schülers auf ein bestimmtes Gymnasium ab. Die Wahl des Bildungsgangs sei zwar Sache der Eltern, es gebe nach dem hessischen Schulgesetz allerdings keinen Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule, wenn es im Gebiet des Schulträgers mehrere weiterführende Schulen desselben Bildungsgangs gibt. Auch Schulanfänger haben keinen Anspruch auf Gestattung des Besuchs einer anderen Grundschule. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen (Aktenzeichen 7 L 1800/14.GI).

Geschlechterquote ist kein zulässiges Aufnahmekriterium

Eine Geschlechterquote ist kein zulässiges Aufnahmekriterium für ein Gymnasium. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen OVG 3 S 74.17) im Fall eines Jungen, dem die Aufnahme an einem Gymnasium verwehrt wurde, weil dort mehr Mädchen mit besseren Noten angenommen worden waren. Das Gericht stellte klar, dass zur Gewährleistung eines koedukativen Unterrichts für Jungs mindestens ein Drittel der Plätze zur Verfügung gestellt werden müssen.

Schule muss Schülerin mit Asperger-Syndrom aufnehmen

Eine Schule muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Göttingen (Aktenzeichen 4 B 196/19) eine Schülerin mit Asperger-Syndrom sowie ihre Integrationshelferin aufnehmen. Das gilt auch, wenn die Integrationshelferin nicht bei dem Verein angestellt ist, mit dem die Schule zusammen mit dem Jugendhilfeträger eine Vereinbarung geschlossen hat.

Wechsel von Privatschule an ein staatliches Gymnasium

Will ein Schüler einer Privatschule, nach der bestandenen 12. Klasse auf ein staatliches Gymnasium in die folgende 13. Klasse wechseln, ist das nicht immer unproblematisch möglich. Dies geht nur, wenn Teile seines bisherigen Schulbesuchs auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe angerechnet werden können, entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 3 L 575.14).

Schulwechsel: Schule muss Schülerakte nicht bereinigen

Ein Schüler hat bei einem Schulwechsel keinen Anspruch darauf, dass die Schule Einträge in seiner Schülerakte im Hinblick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entfernt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 3 L 1028.19) mit dem Hinweis, dass die Einträge in der Schülerakte auch bei einem Schulwechsel weiterhin relevant seien, da sie die Entwicklung des Schülers dokumentieren.

Realschulabschluss am Gymnasium erst nach erfolgreicher Klasse 10

Nur wenn Schüler eines Gymnasiums mit G8 (verkürzter Bildungsweg) die Klasse 10 erfolgreich abgeschlossen haben, haben sie einen Realschulabschluss erreicht. Dies entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Aktenzeichen 7 A 2057/12).

Inklusion: Kommune muss Schulbegleiter bezahlen

Der Sozialhilfeträger muss die Kosten für eine notwendige Schulbegleitung einer Grundschülerin mit Down-Syndrom im Rahmen eines Regelgrundschulbesuchs mit Inklusion bezahlen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen L 2 SO 3641/13) entschieden und stellte unter anderem klar, dass der Sozialhilfeträger an die Entscheidungen der Schulverwaltung über die Erfüllung der Schulpflicht eines behinderten Kindes in einer Schule bzw. über eine bestimmte Schulart gebunden ist und das Wahlrecht der Eltern zu beachten hat.

Kein Unterlassungsanspruch gegen sog. Islamunterricht

Der Zentralrat der Muslime hat keinen Unterlassungsanspruch gegen "Islamunterricht" an hessischen Schulen, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Aktenzeichen 6 L 1363/19.WI). In Hessen wird in der Jahrgangsstufe 7 die Einführung eines Schulfachs „Islamunterricht“ erprobt. Der Zentralrat der Muslime sieht sich dadurch in seinen Rechten als Religionsgemeinschaft verletzt. Zu Unrecht, entschied das Gericht. Der Islamunterricht stelle keinen Religionsunterricht im Sinne des Grundgesetzes dar. Es gehe vielmehr darum, Wissen über den Islam zu vermitteln. Zudem sei die Teilnahme an diesem Unterricht nicht verpflichtend. Im Übrigen sei es bereits zweifelhaft, ob dem Zentralrat der Muslime aufgrund der Zweifel an seiner Einstufung als Religionsgemeinschaft überhaupt antragsbefugt sei.

Nicht entschuldigte Fehlzeiten – Schulverweis!

Ein Berufsschüler, der mehr als zehn Tage im Schuljahr den gesamten Schulunterricht oder einzelne Unterrichtsstunden, jedoch mindestens 20 Unterrichtsstunden, unentschuldigt fernbleibt, muss mit der Beendigung seines Schulverhältnisses rechnen, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 4 K 989/19.KO).

Schulbetretungsverbot wegen Masern

Gesundheitsämter dürfen ungeimpfte Schüler zeitweilig vom Schulbesuch ausschließen, wenn etwa akut Infektionskrankheiten wie Masern ausbrechen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin (VG 14 L 35.15 und VG 14 L 36.15) klar gestellt. Auch das Verwaltungsgericht Weimar (Aktenzeichen 8 E 416/19 We) hält ein Schulbetretungsverbot zur Verhinderung der Verbreitung von Windpocken für zulässig. Da eine Schutzimpfung freiwillig ist und es keinen Impfzwang gebe, sei das Schulbetretungsverbot eine geeignete Maßnahme um die übrigen Schüler vor der Infektionskrankheit zu schützen. So entschied auch das Oberverwaltungsgericht Münster (Aktenzeichen 13 B 1281/23).

Eltern müssen Masernimmunitätsnachweis vorlegen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen 1 S 80/23) hat in mehreren Fällen klargestellt, dass Eltern schulpflichtiger Kinder dem Gesundheitsamt einen Nachweis über die Impfung oder Immunität gegen Masern vorlegen müssen. Kommen Eltern dieser Pflicht nicht nach, kann ein Zwangsgeld verhängt werden. Auch der Verwaltungsgerichtshof München (Aktenzeichen 20 CS 24.428) hat entschieden, dass ein Zwangsgeld verhängt werden darf, wenn der erforderliche Nachweis über eine Masernimpfung bei Schulkind nicht vorgelegt wird. Dies stehe aber im Ermessen der Behörde. Bestehen Zweifel an der Richtigkeit eines ärztlichen Attestes, wonach ein Schüler aufgrund von medizinischen Kontraindikationen nicht gegen Masern geimpft werden darf, kann das Gesundheitsamt eine Überprüfung durch eine ärztliche Untersuchung anordnen, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 29 L 2480/23).

Ausschluss von Klassenfahrt bei Fehlverhalten

Zeigt ein Schüler mehrfach, dass er sich nicht an die Anweisungen der Lehrer hält, kann er von einer Klassenfahrt ausgeschlossen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen (Aktenzeichen 9 L 752/19) im Fall eines Schülers, der mehrfach den Unterricht störte und Gespräche mit den Lehrern diskreditierte, in dem etwa er seine Schuhe auszog und seine Füße unter die Nase eines Mitschülers hielt. Das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen VG 3 K 191/23) hat entschieden, dass eine Mutter die vorzeitige Rückreise ihres Sohnes von einer Klassenfahrt bezahlen muss, weil dieser sich nicht an die vereinbarten Regeln gehalten hat und Wodka auf der Klassenfahrt konsumierte.

Verletzung auf Klassenfahrt – Zahlt die Unfallversicherung?

Ein Sturz vom Bett bei einer Klassenfahrt ist als Unfall nur von der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst, wenn der Schüler sich in einem sachlichen Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Schüler befand. Eine rein private Tätigkeit ist nicht vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst, entschied das Landessozialgericht Darmstadt (Aktenzeichen L 3 U 7/18). Es lehnte damit den Unfallversicherungsschutz für eine Schülerin, die einen Krampfanfall auf ihrem Bett erlitt und deshalb stürzte ab.

Keine Überstundenvergütung für Klassenfahrt

Eine teilzeitbeschäftigte Lehrerin hat keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung, weil sie an einer einwöchigen Klassenfahrt teilgenommen hat, entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 13 K 13256/17). Für die Teilnahme an der Studienfahrt sieht das Besoldungsrecht, anders als bei der Ableistung von überobligatorischen Unterrichtsstunden, keine Mehrarbeits- oder eine anderweitige zusätzliche Vergütung vor. In diesem Sinne entschied auch der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (Aktenzeichen 4 S 2891/19) und lehnte eine Überstundenvergütung einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin ab. Die Dienstpflichten eines Lehrers gehen laut Gericht weit über die Unterrichtsverpflichtung hinaus. Eine Tätigkeit, die typischerweise zu den Aufgaben eines Lehrers gehören, stellt keine Mehrarbeit dar.

Übernahme von Beförderungskosten nur zur nächstgelegenen Schule

Die Kosten für die Beförderung von Schülern werden grundsätzlich nur zu nächstgelegenen Schule übernommen, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Aktenzeichen L 7 BK 2/19). Dies könne auch eine Schule mit einem speziellen Angebot sein, wie etwa ein Sportgymnasium. Die Beförderung zu einer Privatschule werde aber nicht bezahlt.

Kommune muss keine Taxikosten zur Schule zahlen

Selbst wenn die nächste Bushaltestelle mehr als einen Kilometer vom Wohnhaus eines Schülers entfernt ist, muss die Kommune nicht die Taxikosten für den Schulweg übernehmen, entschied das Verwaltungsgericht Trier (Aktenzeichen 9 K 463/22.TR).

Unfall im Internatszimmer – kein Arbeitsunfall!

Auch Unfälle in der Schule stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser greift allerdings nicht, wenn der Unfall in einem Internatszimmer, das zur Privatsphäre des Schülers gehört, geschieht. Das stellt das Sozialgericht Osnabrück (Aktenzeichen S 19 U 16/19) klar.

Schulpflicht auch für geduldete Ausländerkinder

Eine Schulpflicht besteht auch für lediglich geduldete minderjährige Ausländer, auch in dem Fall, dass sie vorher noch keine Schule besucht haben. So lautet eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin (Aktenzeichen VG 3 L 215.14 ).

Kein Anspruch auf Entfernung von Bildern aus dem Schuljahrbuch

Ein Lehrer kann im Nachhinein nicht die Beseitigung eines Fotos aus dem Schuljahrbuch verlangen, wenn er sich freiwillig bei einem Fototermin in einem dienstlichen Bereich hat ablichten lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz (Aktenzeichen 5 K 101/19.KO) und lehnte einen Eingriff in das Recht am eigenen Bild des Lehrers als spezielle Ausgestaltung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes ab. Eine Einwilligung in die Veröffentlichung der Fotos sei im Sinne des Kunsturhebergesetzes nicht erforderlich gewesen, da die betroffenen Klassenfotos dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen seien.

Übrigens: Schulhund ist steuerlich abzugsfähig!

Benötigt ein Kind zur Bewältigung des Schulalltags einen Begleithund, sind die Kosten für das Tier bei der Einkommenssteuer als Werbungskosten absetzbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof (Aktenzeichen VI R 15/19, VI R 52/18) in zwei Fällen.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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