Hartz IV: Sterbegeldversicherung ist kein verwertbares Vermögen
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2016-07-15
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 244 mal gelesen
Eine Sterbegeldversicherung gehört nicht zum verwertbaren Vermögen bei der Berechnung einer ergänzenden Grundsicherungsleistung. Dies entschied aktuell das Sozialgericht Gießen.
Eine 68jährige Frau bezog nur eine geringe Rente. Sie beantragte ergänzende Grundsicherungsleistungen bei der Kommune, die ihr auch zunächst gewährt wurden. Bei der Prüfung, ob die Frau weiterhin einen Anspruch auf ergänzende Grundsicherungsleistungen hat, behandelte die Kommune die Sterbegeldversicherung der Frau als verwertbares Vermögen. Hiergegen klagte die Frau.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Sterbegeldversicherung aufgrund der Härteregelung verschont
Mit Erfolg, so das Sozialgericht Gießen (Aktenzeichen S 18 SO 108/14 ). Hier greife die im Sozialgesetzbuch verankerte Härteregelung, wonach nur das Vermögen eingesetzt werden kann, das keine besondere Härte für den Leistungsempfänger darstellt. Ist sichergestellt, dass der Vermögenswert tatsächlich für die Bestattungskosten verwendet wird, ist die Sterbegeldversicherung aufgrund der Härteregelung geschützt.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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