Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht oder zu wenig zahlt?
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2016-12-06
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 293 mal gelesen
Arbeitslohn zu spät oder nur unvollständig vom Arbeitgeber erhalten? Ein Ärgernis für alle betroffenen Arbeitnehmer! Das Landesarbeitsgericht Köln hat jetzt einen Arbeitgeber erstmals obergerichtlich wegen zu spät gezahltem Lohn verurteilt, an den Arbeitnehmer 40 Euro Pauschal-Schadensersatz zu zahlen.
Das Landesarbeitsgericht Köln (Aktenzeichen 12 Sa 524/16) beruft sich dabei auf eine 2014 ergänzte Norm im Bürgerlichen Gesetzbuch, wonach ein Gläubiger bei Verzug neben dem konkreten Schadensersatz zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro vom Schuldnern verlangen kann. Das Gericht wendet diese Norm erstmals obergerichtlich auf Forderungen von Arbeitsentgelt an. Der Pauschal-Schadensersatz von 40 Euro sei eine Erweiterung der gesetzlichen Regelungen zum Verzugszins und durchaus auch auf Löhne anwendbar. Zweck der Neuregelung der Norm war, eine bessere Zahlungsmoral beim Schuldner zu erlangen. Dies sei übertragbar auf Arbeitnehmer, die ihren Lohn unpünktlich oder gar nicht erhielten.
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