Hartz IV: Mehrbedarf für Homöopathie?
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2019-02-14
· Redaktion Fachanwaltsuche
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Das Jobcenter muss eine ausreichende medizinische Versorgung für Sozialleistungsempfänger sicherstellen. Ob dazu auch die Kostenübernahme für homöopathische Arzneimittel gehört, entschied kürzlich das Landessozialgericht Celle-Bremen.
Ein Harzt IV-Empfänger verlangte vom Jobcenter Mehrbedarfsleistungen in Höhe von 150 Euro im Monat für verschiedene pflanzliche und alternativmedizinische Arzneimittel. Herkömmliche Arznei vertrage er nicht und seine Krankenkasse übernehme die Kosten für die Alternativmedizin nicht.
Das Landessozialgericht Celle-Bremen (Aktenzeichen L 15 AS 262/16) lehnte den Bezug von Mehrbedarfsleistungen ab. Arznei außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherungen falle in den Eigenverantwortungsbereich des Versicherten und müsse auch von diesem selbst bezahlt werden. Homöopathische Medizin werde nur dann übernommen, wenn eine nachgewiesene medizinische Indikation den Bedarf unausweichlich mache.
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