Führerschein weg bei Einnahme von Schmerzmittel, Appetitzügler und Hustensaft!
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2017-11-07
, Aktualisierung vom
2017-11-07 10:55:36.0
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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- Fahrfehler wegen Schmerzmittel-Cocktail führt zur Fahrerlaubnisentziehung
- Hustensaft schützt nicht vor Fahrerlaubnisentziehung
- Psychoaktive Arzneimittel sollten Rausch erzeugen
Autofahrer aufgepasst: Nicht nur der Konsum von Alkohol oder Drogen kann zu einem Entzug der Fahrerlaubnis führen, auch bei der Einnahme eines Schmerzmittel-Cocktails oder codeinhaltigen Hustensafts kann der Führerschein weg sein.
Fahrfehler wegen Schmerzmittel-Cocktail führt zur Fahrerlaubnisentziehung
Autofahrer, die unter dem Einfluss starker Schmerzmittel am Straßenverkehr teilnehmen, müssen mit einem Entzug ihrer Fahrerlaubnis rechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München (Aktenzeichen 912 Cs 421 Js 106234/17) hervor. Im zugrundeliegenden Fall hatte sich eine Frau wegen starker Schmerzen im Krankenhaus einen Schmerzmittel-Cocktail mit dem Medikament Lorazepam verabreichen lassen. Der behandelnde Arzt wies daraufhin, dass sie damit nicht mehr Auto fahren dürfe. Die Frau fuhr trotzdem. Sie sah aufgrund des Schmerzmittels doppelt und rast ungebremst in ein anderes Fahrzeug. Das Amtsgericht München attestierte der Autofahrerin eine relative Fahruntüchtigkeit und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Führerscheinentzugs.Hustensaft schützt nicht vor Fahrerlaubnisentziehung
Auch die Behauptung eines Autofahrers, bei dem im Rahmen einer Verkehrskontrolle Codein und Morphin im Blut nachgewiesen wurde, dass er codeinhaltigen Hustensaft ohne Rezept aus Frankreich eingenommen habe, änderte nichts an der Rechtmäßigkeit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstr. (Aktenzeichen1 L 871/17.NW). Der Autofahrer sei offensichtlich zum Führen eines Fahrzeugs nicht geeignet, da er Codein ohne ärztliches Rezept eingenommen habe. Ein codeinhaltiger Hustensaft falle in Deutschland als Droge unter das Betäubungsmittelgesetz. Seit Juli 2017 sei auch in Frankreich eine Rezeptpflicht für codeinhaltigten Hustensaft eingeführt worden. Der Autofahrer habe seine Bronchienerkrankung nicht nachweisen können und auch nicht den Rat eines Arztes codienhaltigen Hustensaft zu konsumieren. Ein Missbrauch von nicht ärztlich verschriebenen Arzneimitteln sei daher naheliegend. Zumal der Autofahrer bei der Verkehrskontrolle nicht gehustet habe, sehr wohl aber drogentypische Anzeichen aufwies.Psychoaktive Arzneimittel sollten Rausch erzeugen
Sowohl die Fahrerlaubnisbehörde wie auch das Verwaltungsgericht Neustadt/ Weinstr. halten die Einlassung des Autofahrers, er habe eine Appetitzügler, eine Viagra-ähnliche Tablette sowie Ibuprofen eingenommen, für eine Schutzbehauptung. Mit dieser Einlassung habe der Autofahrer offenbart, dass er psychoaktive Arzneimittel zweckentfremde, um eine psychoaktive Wirkung bei sich zu erzielen. In diesem Fall sei der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis angebracht und nicht erst das Einholen eines medizinisch-psychologisches Gutachtens, so die rheinland-pfälzischen Richter.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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