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Eigentümer haften für Schäden durch Wurzelwerk von Bäumen

Eigentümer haften für Schäden durch Wurzelwerk von Bäumen © fpr - topopt
Kommt es durch einen Wurzeleinwuchs von Bäumen zu Schäden am Abwasserkanal, haftet dafür unter Umständen der Grundstückseigentümer. Dies entschied aktuell der Bundesgerichtshof.

Im zugrundeliegenden Fall war es aufgrund von Baumwurzeln, die in den Abwasserkanal gewachsen waren, bei starkem Regen zu einem Rückstau im Kanal gekommen, der zu einem Wasserschaden im Keller einer Anwohnerin führte. Die Frau verlangte vom Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück das Wurzelwerk in den Abwasserkanal gewachsen war, Schadensersatz für den Wasserschaden.

Kommune hat Kontrollpflicht

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen III ZR 574/16) stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass einen Grundstückseigentümer bei einer Verwurzelung des Abwasserkanals nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Verkehrssicherungspflicht trifft. Maßgeblich dafür sind etwa die räumliche Nähe des Baumes zum Abwasserkanal sowie die Art des Baumes und seine Verwurzelung (flache oder tiefe Wurzeln). Auch das Alter des Baumes spielt im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht eine Rolle sowie inwieweit eine Kontrolle der Verwurzelung dem Grundstückseigentümer zumutbar ist. Im konkreten Fall habe der Grundstückseigentümer seine Verkehrssicherungspflicht verletzt, da er als Kommune ohne weiteres das Abwassersystem im Hinblick auf Verwurzelungen überprüfen konnte.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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