Arbeitsunfall: Weg zurück zum Tor ist versichert
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2016-05-12
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Auf dem Weg zur Arbeit stehen Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zwischen Unfallopfer und Versicherung wird allerdings häufig gestritten, was zum Weg zur Arbeit noch dazu gehört und was nicht. Der Weg zurück zum Hoftor ist auf jeden Fall unfallversichert, sagt das Hessische Landessozialgericht.
Kurze Unterbrechungen auf dem Weg zur oder von der Arbeit lassen den Versicherungsschutz nicht wegfallen, erklären die Hessischen Sozialrichter. Ein Arbeitnehmer der morgens sein Auto von seinem Grundstück fährt und zurück geht um das Hoftor zu schließen, ist bei diesem Gang auch unfallversichert, wenn er einen Unfall erleidet. Im zu entscheidenden Fall (Aktenzeichen L 3 U 108/15) war ein Mann bei dem Gang zurück zum Hoftor gestürzt und hatte sich seine Schulter schwer verletzt.
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Kurze Unterbrechung des Arbeitswegs lassen Versicherungsschutz nicht untergehen
Das Hessische Landessozialgericht verurteilte daraufhin die Berufsgenossenschaft den Unfall als Wegeunfall anzuerkennen und für die Folgen des Unfalls aufzukommen. Hier liege eine nur kurze Unterbrechung des Wegs zur Arbeit vor. Der Weg zum Auto sei in 30 Sekunden zurückzulegen. Damit bestehe der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fort.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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