Schenkung | Fachanwalt für Erbrecht
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Was muss bei einer Schenkung beachtet werden?
Im Wege einer Schenkung kann das Vermögen bereits vor dem Tod auf andere übertragen werden. Erfolgt eine Schenkung vom Erblasser an die zukünftigen Erben handelt es sich um eine vorweggenommene Erbfolge, mit der in den meisten Fällen die Erbschaftssteuer reduziert werden soll. Eine Schenkung verringert den Nachlass und damit auch den Pflichtteil der Erben. Unter bestimmten Umständen können Erben die Herausgabe des Geschenks verlangen. Die Schenkung kann ganz ohne Gegenleistungen erfolgen, sind kann aber auch mit Gegenleistungen oder Auflagen verbunden werden.
Eine Schenkung bedarf der Schriftform und muss notariell beurkundet werden. Der Inhalt der Schenkung ist aber völlig frei dem Schenker vorbehalten. Verboten ist allerdings eine Schenkung, wenn dabei Vermögen aus einem Ehegattentestament oder einem Erbvertrag verschenkt wird, weil damit die Erben benachteiligt werden. Erhält man eine verbotene Schenkung, so muss diese wieder herausgegeben werden.
Ansonsten kann eine Schenkung nur unter bestimmten Voraussetzungen zurückgefordert oder widerrufen werden. Wer sich eine Rückforderung vorbehalten will, sollte im Schenkungsvertrag ein Rückforderungsrecht vereinbaren.
Schenken oder Vererben? Kompetenter Rat vom Fachanwalt für Erbrecht
Ein Fachanwalt für Erbrecht prüft sorgfältig und gewissenhaft, welche Variante im Einzelfall zur Wahrung Ihrer Rechtsinteressen vorzuziehen ist. Er berät Sie im Hinblick auf die konkreten Auswirkungen einer Schenkung – auch in steuerrechtlicher Sicht. Ein Fachanwalt für Erbrecht kennt die Voraussetzungen unter denen eine Schenkung zurückgefordert werden kann und setzt sich für die Interessen von Schenker und Beschenkten mit viel Engagement und juristischer Expertise ein.
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In einer idealen Welt müsste es gar keinen Pflichtteilsanspruch geben. Leider sind jedoch die Verhältnisse innerhalb von Familien nicht immer so, dass das Erbe zu gleichen Teilen oder "fair" unter den Nachkommen aufgeteilt wird. (vom 2016-11-21) mehr ...
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