Vorsorgedokumente: Im Notfall wichtig!
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2018-05-24
, Aktualisierung vom
2024-03-19 13:14:46.0
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 595 mal gelesen
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
- Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen!
- Infoportal der EU
Drei Vorsorgedokumente- Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung- sind wichtig, wenn ein Mensch aufgrund einer plötzlichen Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist sein Leben selbstständig zu führen. Mit Hilfe dieser drei Dokumente kann jeder selbst bestimmen, wer in diesem Fall Vermögen verwalten oder etwa die Betreuung übernehmen soll. Liegen diese Dokumente im Bedarfsfall nicht vor, entscheidet ein Gericht wer etwa die Betreuung des Betroffenen übernimmt.
Vorsorgevollmacht
Kann ein Mensch die eigenen Rechtsgeschäfte nicht mehr selbst erledigen, dann hat er die Möglichkeit mit einer Vorsorgevollmacht zu bestimmen, wer für ihn im Betreuungsfall handeln soll. Das können auch mehrere Personen für unterschiedliche Aufgaben sein. Am besten sollte die Vorsorgevollmacht handschriftlich verfasst und mit Datum und Unterschrift des Verfügenden versehen sein. Der Notar muss sie für ihre Wirksamkeit nicht beglaubigen, dennoch ist die notarielle Beglaubigung der Vorsorgevollmacht anzuraten, da etwa bei Bankgeschäften damit eine größere Durchsetzungskraft gegeben ist.Betreuungsverfügung
In einer Betreuungsverfügung macht der Verfügende dem Gericht Vorschläge, wer sein Betreuer im Bedarfsfall sein soll- oder auf keinen Fall sein soll. Auch die Betreuungsverfügung sollte schriftlich verfasst und mit eigenhändiger Unterschrift des Verfügenden und Datum versehen sein. Wichtig: Laut Bundesgerichthof (Aktenzeichen XII ZB 217/23) ist bei der Auswahl des Betreuers der Wunsch des zu Betreuenden stärker als andere objektive Kriterien zu bewerten.Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine besondere Form der Betreuungsverfügung, die im medizinischen Umfeld Maßnahmen regelt, die nach dem Willen des Verfügenden getroffene werden sollen. Der Verfügende kann hier beispielsweise festlegen, dass sein Leben nicht mit Hilfe der Apparatemedizin verlängert werden soll.Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen!
Es besteht die Möglichkeit Vorsorgedokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer entweder online unter www.vorsorgeregister.de oder per Post registrieren zu lassen. So werden die Vorsorgedokumente im Bedarfsfall auch mit Sicherheit gefunden. Derzeit haben über 2,2 Mio. Bürger in Deutschland davon Gebrauch gemacht. Die Registrierung kostet einmalig pro Dokument bei einer Online-Registrierung für Privatpersonen 13,00 Euro mit einer lebenslangen Gültigkeit.Infoportal der EU
Bürger der Europäischen Union können sich mit Hilfe des Internetportals www.vulnerable-adults-europe.eu in der Sprache ihrer Wahl rund um das Thema Vorsorgedokumente und über das diesbezüglich geltende Recht in den 22 europäischen Mitgliedsstaaten informieren. Die Website wurde von den Notaren Europas mit der Unterstützung der Europäischen Kommission erstellt. Fragen wie: Gibt es in einem Mitgliedstaat das Instrument der Vorsorgevollmacht? Welche Stelle ist für die Bestellung eines Betreuers zuständig? Welches Recht gilt in einem Mitgliedstaat bei grenzüberschreitenden Fällen? Werden hier schnell und einfach geklärt.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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