Erbengemeinschaft | Fachanwalt für Erbrecht
Konflikte in der Erbengemeinschaft? Fachanwalt für Erbrecht hilft!
Das sollten Sie zum Thema Erbengemeinschaft wissen!
Wer zusammen mit anderen Personen erbt bildet automatische nach dem deutschen Erbrecht eine Erbengemeinschaft. Diese kann nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen, der einzelne Erbe kann nichts bewirken. Alle Miterben haben das Recht alle Gegenstände des Nachlasses zu nutzen und haben die Pflicht den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten. Was dafür notwendig ist, müssen die Miterben im Einzelfall entscheiden und notfalls per Beschluss der Erbengemeinschaft anordnen.
Wer sich aus einer Erbengemeinschaft lösen möchte, muss eine Erbauseinandersetzung mit seinen Miterben anstrengen. Diese bedarf keiner Form, es sei denn das die Übertragung des Nachlasses einer Form bedarf – wie etwa bei der Übertragung von Immobilien. Der Erblasser kann allerdings testamentarisch veranlassen, dass sein Nachlass nicht geteilt werden darf. In diesem Fall ist keine Erbauseinandersetzung möglich.
Fachanwalt für Erbrecht löst Probleme mit der Erbengemeinschaft!
Wer bekommt die Möbel? Wer darf das Ferienhaus auf Mallorca nutzen? Was passiert mit dem Auto des Erblassers? Fragen, die in einer Erbengemeinschaft oft für Streit sorgen. Ein Fachanwalt für Erbrecht berät Sie kompetent und erfahren hinsichtlich Ihrer Rechte als Miterbe und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung – notfalls auch vor Gericht.
Allein erben ist keine Kunst. Wer allein erbt, muss sich nicht auseinandersetzen. Wer dagegen zusammen mit anderen erbt ("Erbengemeinschaft"), muss sich mit ihnen in der Erbauseinandersetzung über die Verteilung des Erbes einigen, sofern keine entsprechenden Verfügungen hinterlassen wurden. Das ist im Prinzip auch ohne Streit möglich, allerdings nicht ohne den guten Willen aller beteiligten Erben. (vom 2016-04-11) mehr ...
Als Erbe und Nachlassempfänger begegnet man zahlreichen Problemen, vom überschuldeten Nachlass bis zur möglichen Testamentsanfechtung, die ohne kundige Unterstützung kaum zu stemmen sind. (vom 2016-04-11) mehr ...
Eine Erbschaft kann die reine Freude sein. Und zwar dann, wenn es mehr zu erben als zu regeln gibt. Denn wer erbt, erbt neben dem Vermögen auch die Verbindlichkeiten des Erblassers. Wenn die zu hoch erscheinen, kann eine Erbschaft ausgeschlagen werden - innerhalb einer Frist, die oft versäumt wird. (vom 2016-04-11) mehr ...
Den eigenen oder einen fremden Nachlass zu regeln, ist eine schwierige, komplizierte Aufgabe, bei der man leicht Fehler machen kann. (vom 2015-06-10) mehr ...
Damit die Wünsche, die in einem Testament abgefasst wurden, auch wahr werden, bedarf es der Testamentsvollstreckung. Wer sich nicht ganz sicher ist, sollte von einer Vollstreckungstätigkeit unbedingt absehen. (vom 2015-06-25) mehr ...
Eine Nachlassinsolvenz müssen Sie immer dann beantragen, wenn das Erbe überschuldet ist. Ansonsten droht Ihnen, die Gläubiger aus eigener Tasche bezahlen zu müssen. (vom 2015-06-10) mehr ...
Bei einer Nachlassverwaltung sollten Sie nichts dem Zufall überlassen. Denn Vorsicht: Sie erben nicht nur Vermögen, sondern - falls vorhanden - auch alle Schulden. (vom 2015-06-10) mehr ...
Mediation im Erbrecht ist günstiger als ein Gerichtsverfahren. Alle Beteiligten müssen jedoch an einem Strang ziehen, damit eine Mediation erfolgreich sein kann. (vom 2018-05-02) mehr ...
Enterbung bedeutet, dass jemand vom Erbe ausgeschlossen wird. Der Pflichtteil steht dieser Person jedoch meist immer zu - mit ganz wenigen Ausnahmen. (vom 2018-03-26) mehr ...
Vorsorgevollmachten werden in Deutschland – wenn überhaupt – durchschnittlich mit weit über 60 Jahren erstellt. Und das, obwohl doch jeder Mensch auf Nachfrage über sein Leben zu jedem Zeitpunkt selbst bestimmen möchte. (vom 2018-05-09) mehr ...