Welche Angaben müssen Makler zum Energieverbrauch in Immobilienanzeigen machen?
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2017-10-19
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 192 mal gelesen
Der Bundesgerichtshof hat sich aktuell mit der Frage befasst, welche Angaben Immobilienmakler zum Energieverbrauch einer Immobilie in einer Anzeige machen müssen.
Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe, die Immobilienanzeigen von Maklern, die keine Angaben zum Energieausweis, dem Energieträger für die Heizung und zum Baujahr der Immobilie machten, für unzulässig hält.
Makleranzeige muss umfassende Angaben zum Energieverbrauch machen
Zu Recht entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen I ZR 229/16, I ZR 232/16, I ZR 4/17). Die geschalteten Immobilienanzeigen seien geeignet den Verbraucher in die Irre zuführen, da wesentliche Informationen über die Immobilie vorenthalten würden. Immobilienmakler sein nach einer EU-Richtlinie verpflichtet in die Anzeigen einer Immobilie auch Angaben zum Energieverbrauch zu machen. Dazu gehörten die Angabe über die Art des Energieausweises, das Baujahr der Immobilie, der hauptsächliche (Heiz-) Energieträger, der Energieverbrauch und die Energieeffizienzklasse.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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