Turkish Airlines darf gekündigten Mitarbeiter freistellen
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2016-09-23
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Die Fluggesellschaft Turkish Airlines darf einen gekündigten Mitarbeiter bis zum Ablauf der Kündigungsfrist von seiner Arbeit freistellen. Dies entschied in einem Eilverfahren das Arbeitsgericht Berlin.
Ein Mitarbeiter der Airline wurde im August gekündigt und unter Fortzahlung seines Lohns bis zum 31.12.2016 von seiner Arbeit frei gestellt. Der Mann wehrt sich sowohl gegen seine Kündigung, wie auch gegen seine Freistellung von der Arbeit. Der Mitarbeiter sieht in der Kündigung einen Zusammenhang mit dem in der Türkei gescheiterten Militärputsch. Die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses sei aus politischen Motiven erfolgt. Die gegen ihn angeführten Vorwürfe, die zur Kündigung geführt haben, seien haltlos. Die Airline gibt an, ausschließlich wirtschaftliche Gründe für die Kündigung gehabt zu haben.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Freistellung, wirksam, betriebsbedingte Kündigung möglich
Hinsichtlich der Freistellung von der Arbeit entschied das Arbeitsgericht Berlin (Aktenzeichen 29 Ga 10636/16) nun, dass die entsprechende Klausel des Arbeitsvertrages, die eine Freistellung vorsehen, wirksam sei. Es könne im Eilverfahren zumindest nicht ausgeschlossen werden, dass eine wirksame betriebsbedingte Kündigung vorliege.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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