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Flugausfall – Welche Rechte haben Passagiere?

Flugausfall – Welche Rechte haben Passagiere? Nahaufnahme Flugtickets und Ausweisdokumente am Flughafen © freepik
Fällt ein Flug aus, ist das für den betroffenen Passagier, der seine Reise nicht wie geplant durchführen kann, sehr ärgerlich. In der EU haben Fluggäste bei Flugausfall aufgrund einer Verordnung Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft. Doch welche konkreten Rechte haben Passagiere bei Flugausfall?

Wo sind die Rechte von Fluggästen bei Flugausfall geregelt?

Bei Flugausfällen haben Fluggäste innerhalb der Europäischen Union (EU) und bei Flügen von EU-Fluggesellschaften Rechte, die in der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 festgelegt sind. Danach steht ihnen Ansprüche auf Erstattung, anderweitige Beförderung und Entschädigung zu. abhängig von den Umständen des Flugausfalls.

Info über Flugstreichung erreicht Fluggast nicht – Anspruch auf Ausgleichszahlungen

Eine Fluggesellschaft muss dafür sorgen, dass ihre Passagiere über die Streichung eines Fluges informiert werden. Erreicht eine solche Info den Fluggast nicht, weil sie per E-Mail an die E-Mail-Adresse verschickt wurde, die der Airline von der Flugsuchmaschine mitgeteilt worden war, aber die E-Mail nicht an die Fluggäste weitergeleitet wurde, haben die Fluggäste einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, entschied der Europäischen Gerichtshof (Aktenzeichen C 307-21, ECLI:EU:C2022:729).

Flugannullierung: Airline muss schnellstmögliche Ersatzbeförderung schaffen

Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen X ZR 123/22) hat klar gestellt, dass eine Airline bei einer Flugannullierung eine frühestmögliche Ersatzbeförderung anbieten muss.

Haben Fluggäste bei einem Flugausfall wegen Streik Anspruch auf Entschädigung?

Kommt es aufgrund eines Fluglotsenstreiks zu einer Annullierung eines Fluges, steht den Fluggästen kein Anspruch auf Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung zu. Dies entschied das Landgericht Kleve (Aktenzeichen 6 S 122/17). Begründung: Die Airline kann sich in diesem Fall auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen. Kommt es allerdings zu einer Flugannullierung wegen eines angekündigten rechtmäßigen Streiks, der von einer Gewerkschaft organisiert wurde, liegt kein außergewöhnlicher Umstand im Sinne der europäischen Fluggastrechteverordnung vor, entschied der Europäische Gerichtshof (Aktenzeichen C-28/20). In diesem Fall muss die Airline Entschädigungszahlungen bei Verspätung oder Annullierung eines Flugs zahlen. Auch ein Solidaritätsstreik des Kabinenpersonals mit der Belegschaft der Fluggesellschaft ist nicht als außergewöhnlicher Umstand anzusehen, entschied der Europäische Gerichtshof (Aktenzeichen C-613/20). Die Passagiere haben einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen. Muss ein Flug gecancelt werden, weil ein von der Airline beauftragter Subunternehmer einen Warnstreik durchführt, steht den Fluggästen kein Anspruch auf Entschädigung zu. Dies entschied das Landgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 2-24 S 280/18) und stellt klar, dass sich der Subunternehmer auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen kann, der den Entschädigungsanspruch entfallen lässt.

Flugausfall wegen Drohnenangriff – Airline muss Reisealternativen anbieten

Das Amtsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 51 C 413/21) hat entschieden, dass eine Airline bei einer Flugannullierung wegen eines Drohnenangriffs Reisealternativen anbieten muss.

Wer zahlt bei einer Pauschalreisende bei Flugausfall?

Pauschalreisende haben bei einem annullierten Flug nur gegen ihren Reiseveranstalter Anspruch auf Erstattung ihrer Flugscheinkosten haben, nicht auch gegen die Fluggesellschaft. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (Aktenzeichen C-163/18) mit der Begründung, dass es ansonsten zu einem nicht gerechtfertigten Übermaß an dem vom Gesetzgeber beabsichtigten Schutz der Fluggäste zu Lasten der Airline kommen würde. Schließlich seien Pauschalreisende bei einer Flugannullierung ausreichend durch die Richtlinie über Pauschalreisen geschützt und seien mit ihren Entschädigungsansprüchen in diesem Fall nicht zusätzlich vom Anwendungsbereich der Europäischen Fluggastverordnung umfasst. Hat ein Fluggast ein Flugticket über ein Reisebüro bezogen und fällt der Flug später aus, muss die Fluggesellschaft dem Kunden das Ticket fristgerecht erstatten. Eine Rückerstattung über das Reisebüro ist nicht möglich, so das Amtsgericht Bremen (Aktenzeichen 9 C 216/20).

Können Fluggäste können bei Annullierung frei einen Ersatzflug buchen?

Wird ein Flug annulliert, können Fluggäste frei entscheiden, welchen kostenlosen Ersatzflug sie antreten wollen. Dafür müssen sie keine zusätzlichen Kosten zahlen, so der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen X ZR 50/22). Das Landgericht Köln (Aktenzeichen 30 O 270/22) stellt klar, dass ein Fluggast, der eine Ersatzbeförderung in der Business Class nach Annullierung seines Fluges gebucht hat, aber nur in der Economy Class Platz fand, einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Ein Erstattungsanspruch auf die Flugticketkosten nach der europäischen Fluggastrechteverordnung kann nur der Reisende beanspruchen, der die Flugtickets selbst gebucht und bezahlt hat, entschied das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 19 S 9/21).

Wieviel Entschädigung erhalten Passagier bei Flugausfall?

Erfährt ein Fluggast erst am Abreisetag beim Eintreffen am Flughafen vom Ausfall seines gebuchten Flugs, muss ihm sein Reisepreis in voller Höhe erstattet werden, entschied das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen 11 U 13/19). Jedenfalls dann, wenn die Reise so kurzfristig abgesagt wurde, dass es dem Reisenden nicht möglich ist anderweitig zu planen.

Fluggesellschaften versprechen zeitnahe Erstattung bei Flugannullierung

16 Fluggesellschaften haben sich im Dialog mit der Europäischen Kommission verpflichtet zukünftig Fluggastrechte besser zu achten und bei Annullierungen von Flügen den Reisenden zeitnahe eine Erstattung zu verschaffen. Zudem wollen sie ihre Kommunikation mit den Fluggästen verbessern.

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