Trennung: Entschädigung für Ehegatten wegen alleiniger Nutzung des Familien-Pkws
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2019-06-12
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 351 mal gelesen
Nach einer Trennung kann ein Ehegatte von dem anderen Ehegatten grundsätzlich Entschädigung verlangen, wenn dieser den Familien-Pkw alleine nutzt. Dafür muss das Fahrzeug allerdings dem Ehegatten gerichtlich zugewiesen worden sein.
Dies entschied aktuell das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 4 WF 73/18) im Fall einer Frau, die als Alleineigentümerin des Familien-Pkws von ihrem Ehemann Nutzungsentschädigung verlangte, da dieser das Auto alleine nutzte.
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main bestätigte zwar einen grundsätzlichen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für einen Ehegatten, wenn der andere Ehegatte nach einer Trennung das Familienauto alleine nutzt. Dafür sei es aber notwendig, dass ein Gericht das Fahrzeug dem Ehegatten zugewiesen hat. Außerdem muss der Ehegatte den anderen Ehegatten, der das Auto alleine nutzt, dann erst zur Zahlung eines Nutzungsausfalls auffordern. Erst wenn der Ehegatte diese Zahlung verweigert, kann der Anspruch auf Nutzungsentschädigung gerichtlich geltend gemacht werden.
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