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Corona-Krise: Notfall-Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien!

Corona-Krise: Notfall-Kinderzuschlag für einkommensschwache Familien! © fpr - topopt
Das sog. Starke-Familien-Gesetz will Familien mit geringem Einkommen mehr unterstützen. Die zweite Stufe des Gesetzes ist seit dem 1.1.2020 in Kraft getreten. Sie erweitert unter anderem den Kreis der Anspruchsberechtigten für den Kinderzuschlag. Aufgrund der Corona-Krise können Eltern jetzt zusätzlich einen sog. Notall-Kinderzuschlag beantragen.

Notfall-Kinderzuschlag während der Corona-Krise

Kurzarbeit, fehlende Aufträge oder private Kinderbetreuung: Die Corona-Krise bedeutet für viele Familien finanzielle Einbußen. Helfen soll der jetzt eingeführte Notfall-Kinderzuschlag. Um ihn zu erhalten müssen Eltern ab April einen Antrag stellen und ihre Bedürftigkeit mit einem Einkommensnachweis des letzten Monats vor Antragsstellung belegen. Den Kinder-Notfallzuschlag soll es zunächst bis zum 30.9.2020 geben. Der Kinderzuschlag kann schnell und unbürokratisch unter www.kinderzuschlag.de online beantragt werden.

Seit Januar 2020: Erweiterter Zugang für Familien in verdeckter Armut

Seit dem 1. Januar 2020 erhalten Familien, die in verdeckter Armut leben, auch dann einen Kinderzuschlag, wenn sie nicht ALG II beziehen. Dieser Anspruch ist auf drei Jahre beschränkt. Die sog. Abbruchkante, an der der Kinderzuschlag entfällt, wurde zum 1.1.2020 abgeschafft, in dem die oberen Einkommensgrenzen aufgehoben wurden. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45%, statt heute zu 50%, auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Höherer Kinderzuschlag - einfach zu beantragen!

Der Kinderzuschlag wurde aufgrund des Starke-Familien-Gesetzes zum 1. Juni 2019 von 170 Euro auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht werden. Rund 100.000 Familien profitieren von dem zum Kindergeld zusätzlichen Zuschlag. Der Antragsaufwand wurde für Familien und insbesondere für Alleinerziehende entbürokratisiert. Seit dem 1. Juni 2019 wird der Kinderzuschlag durch evtl. Einkommen der Kinder nur noch zu einem Teil (45 Prozent anstatt wie bislang 100 Prozent) verringert. Der Kinderzuschlag kann jetzt auch schnell und unbürokratisch unter www.kinderzuschlag.de online beantragt werden.

Verbesserungen der Leistungen für Bildung und Teilhabe

Das Starke-Familien-Gesetz will auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessern. So wurde zum Beispiel das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro im Jahr erhöht. Die bisherigen Eigenanteile der Eltern für Mittagessen und Schülerbeförderung entfallen. Der Teilhabebetrag wurde von 10 auf 15 Euro pro Monat erhöht. In Zukunft erhalten auch Schüler, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind eine Lernförderung. Auch hier findet eine Entbürokratisierung statt: Für Schulausflüge, Schülerbeförderung, Kosten für Mittagessen und andere Teilhabeleistungen sind gesonderte Anträge nicht mehr notwendig.

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