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Wohnen mit Hund: Worauf müssen Hundebesitzer achten?

Wohnen mit Hund: Worauf müssen Hundebesitzer achten? Junge Frau mit einem Hund in der Mietwohnung © freepik
Nächtliches Gebell, Hundehaufen auf dem Gehweg oder Gestank im Treppenhaus – Hundehaltung in einem Mehrfamilienhaus bietet oft Anlass zum Ärger. Hier einige interessante Rechtsinfos rund um das Thema „Wohnen mit Hund“.

Unberechtigtes Hundehaltungsverbot räumt Mieter Recht zu fristlosen Kündigung ein

Vermieter darf Zustimmung nicht wegen Angst von Mitbewohnern verweigern!Streit mit Vermieter um Hundehaufen – kein Grund zur fristlosen Kündigung!Hundeurin im Treppenhaus – kein Grund zur fristlosen Kündigung!Ständiges Hundegebell- Grund für fristlose Kündigung!Hunde ohne Leine- Grund für fristlose Kündigung!Vermieter muss zweitem Hund nicht zustimmen!Parkettkratzer durch Hund – kein Anspruch auf Schadensersatz für den Vermieter!Mieter haftet nicht für Wasserschaden durch Hund Ein Mieter, der seinen Hund im Gäste-WC einsperrte, haftet nicht für den vom Hund verursachten Wasserschaden, weil dieser das Toilettenpapier zerfetzte, damit den Waschbeckenabfluss verstopfte und den Wasserhahn anmachte, entschied das LG Hannover (Az. 19 S 1968/99).

Hund darf in Mietwohnung bleiben!

Die Klausel im Mietvertrag „Tierhaltung ist nicht gestattet“ ist unwirksam, wenn sie nicht zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbart wurde. Dies entschied jüngst das Amtsgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen 30 C 5357/16). Im konkreten Fall enthielt ein Mietvertrag unter dem Punkt „sonstige Vereinbarungen“ unter anderem die handschriftliche Notiz: „Tierhaltung ist nicht gestattet“. Der Mieter schaffte sich im Laufe des Mietverhältnisses dann doch einen Hund an. Aufforderungen seines Vermieters, dass Tier aus der Wohnung zu entfernen, kam der Mann nicht nach. Der Vermieter klagte – ohne Erfolg! Das Amtsgericht wertete die Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingung, die der Gebrauchsgewährungspflicht eines Vermieters widerspreche. Ob Hundehaltung erlaubt sei, müsse unter Abwägung beiderseitiger Interessen geklärt werden. Dabei spiele etwa die Art des Hundes, die Anzahl oder die örtlichen Gegebenheiten eine Große Rolle. Eine individuelle Vereinbarung setze mehr als Verhandeln, sondern vielmehr ein Aushandeln voraus, so das Gericht.

Höhere Mietkaution wegen Hundehaltung in Wohnung mit Parkett zulässig!

Hund darf nicht im Gemeinschaftsgarten Gassi gehen! Im gemeinschaftlichen Garten einer Hauseigentümergemeinschaft darf ein Hund nicht Gassi geführt werden und sein Geschäft hinterlassen. Das entschied das Amtgericht München (Aktenzeichen 7.11.13) im Fall eines Schäferhundes, der von seinen Besitzern immer wieder im Garten der Hauseigentümergemeinschaft frei laufen gelassen wurde und dort regelmäßig urinierte. Außerdem bellte der Schäferhund andere Mitbewohner aggressiv an. Nach Auffassung der Hundebesitzer dürfe der Hund im gemeinschaftlichen Garten sein Geschäft verrichten, solange sie den Hundekot entfernten. Außerdem sei der Hund nicht aggressiv. Erhabe eine Begleithundeprüfung abgelegt und besitze einen ausgeglichenen Charakter. Es kam zum Streit mit anderen Hauseigentümern, der vorm Amtsgericht München landete. Das Münchner Amtsgericht verurteilte daraufhin die Besitzer des Schäferhundes den Hund nur noch mit Maulkorb auf dem Gemeinschaftseigentum laufen zu lassen. Außerdem dürfe der Hund nicht mehr im Gemeinschaftsgarten urinieren. Verstoßen die Hundebesitzer gegen diese Auflagen droht ein Ordnungsgeld von jeweils 250.000 Euro. Die Mitbewohner hätten einen Anspruch darauf, dass sich der Schäferhund nur unter Aufsicht, angeleint und mit einem Maulkorb versehen auf dem Gemeinschaftseigentum bewege. Nach Auffassung des Gerichts stellen Hunde immer eine potentielle Gefahrenquelle dar, auch wenn sie in der Regel harmlos sind. Für den Hundebesitzer kam im konkreten Prozess erschwerend hinzu, dass ein Video als Beweis eingeführt wurde, auf dem zu sehen war, wie der Schäferhund andere Mitbewohner aggressiv anbellte und seine Zähne fletschte, obwohl er zwischen den Beinen seines Besitzers festgehalten wurde. Aufsichtspflicht und Leinenzwang seien für den Schäferhund aus diesem Grund mehr als geboten, so das Münchner Amtsgericht. Es sei dabei unerheblich, ob der Hund durch das Verhalten der anderen Mitbewohner gereizt worden sei oder ob er eine Begleitprüfung bestanden habe. Zudem sei es den anderen Mitbewohnern gegenüber unzumutbar, dass der Hund in den Gemeinschaftsgarten uriniere, so das Amtsgericht München.

Mieter aufgepasst: Verstoß gegen Anleinpflicht kann fristlose Kündigung rechtfertigen!

Mieter, die immer wieder gegen die Anleinpflicht ihres Hundes verstoßen und dazu noch andere Mitmieter nach einer Attacke ihres Hundes beleidigen, droht eine fristlose Kündigung ihres Mietverhältnisses. Das entschied ebenfalls das Amtsgericht München (Aktenzeichen 472 C 7153/13).

WEG kann Hundehaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt beschließen

Das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-13 S 89/21) hat klargestellt, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein Hundehaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt beschließen darf, ohne dabei die Kriterien zu nennen, nach denen eine Hundehaltung genehmigt werden kann.

Hundepension mit 40 Hunden im Dorf zulässig!

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Aktenzeichen 1 ME 133/19) hat entschieden, dass eine Hundepension und Hundeschule mit 40 Hunden in einem Dorf nicht gegen die Baunutzungsverordnung verstößt und damit zulässig ist.

Redaktion fachanwaltsuche.de

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