Neue gesetzliche Regelungen im Oktober 2018
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2018-10-01
, Aktualisierung vom
2018-10-01 17:34:20.0
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 343 mal gelesen
Im Oktober 2018 werden die Grenzwerte von Blei in Spielzeugen gesenkt, Verbraucher erhalten mehr Transparenz bei Dienstleistungen und Produkten von Geldinstituten und Versicherungen und auch die Grenzwerte für den Stickstoffoxid-Ausstoß bei Warmwasserbereiter werden neu geregelt.
Seit dem 1. Oktober sind Versicherer verpflichtet bei den jährlichen Standmitteilungen zur Lebensversicherung mehr Detailinformationen zu liefern. Sie haben auch die Pflicht dem Kunden daraufhin zu weisen, dass Kredite auch ohne Restschuldversicherung abgeschlossen werden können.
Ab dem 31. Oktober müssen Geldinstitute Verbraucher transparent über die Kontoführungskosten aufklären. Verbraucher erhalten zudem einen kostenlosen Zugang zu zertifizierten Vergleichs-Internetseiten.
Ab dem 28. Oktober werden Kinder in Europa besser vor giftigen Schwermetallen in Spielzeugen geschützt. Die EU hat die Grenzwerte etwa für Blei deutlich gesenkt. In Fingerfarbe darf nur noch 0,5 Milligramm pro Kilogramm Blei enthalten sein, bisher lag der Grenzwert bei 3,4 Milligramm pro Kilogramm.
Für Warmwasserbereiter gelten neue Grenzwerte bei der Stickstoffemission. Sie dürfen beim Betrieb mit gasförmigen Brennstoffen 56 mg/kWh nicht überschreiten und mit flüssigem Brennstoff liegt der Grenzwert bei 120 mg/kWh.
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