Cannabiskonsum führt zum Führerscheinverlust!
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2018-05-22
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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- Grenzwertkommission bestimmt höheren THC-Wert
- Gerichte bestätigen Grenzwert von 1,0 ng/ml THC
- Regelmäßiger Cannabiskonsum – Führerscheinentzug!
Auch wenn politisch darüber diskutiert wird Cannabis zu legalisieren, beim Autofahren ist der Konsum von Cannabis weiterhin verboten und kann schon bei einer Blutkonzentration von 1,0 ng/ml THC zum Verlust des Führerscheins führen. Dieser Grenzwert wurde durch einige Gerichtsentscheidungen bestätigt.
Grenzwertkommission bestimmt höheren THC-Wert
Die Grenzwertkommission ist eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, die von der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin, der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin und der Gesellschaft für Forensische und Toxikologische Chemie gegründet wurde. Sie hatte im September 2015 als Grenzwert für die Fahreignung 3,0 ng THC (Tetrahydrocannabinol) im Blut empfohlen. Für Behörden und Gerichte reichte bislang eine Blutkonzentration von 1,0 ng THC, um eine Fahrerlaubnis zu entziehen.Gerichte bestätigen Grenzwert von 1,0 ng/ml THC
Bei gelegentlichem Cannabiskonsum ist ein Autofahrer mit einem THC-Wert von 1,0 ng/ml Serum nicht mehr geeignet ein Auto zu führen. Dieser Ansicht sind einige Gerichte. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Aktenzeichen 9 K 1253/15 u. a.) entschied zunächst im Fall eines Autofahrers, bei dem ein THC-Wert von 1,1 bzw. 1,6 bzw. 1,9 ng/ml im Blut festgestellt wurde, das Führerscheininhaber auch schon bei einer Blutkonzentration von 1,0 ng/ml THC mit dem Verlust ihrer Fahrerlaubnis rechnen müssen. Das Gericht hat die Grenzwertkommission angehört, konnte deren Argumenten aber nicht folgen. Daher entschied es sich weiterhin beim Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blut zu bleiben – Pech für die zugedröhnten Autofahrer! Diese Entscheidung bestätigte auch das Oberwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 16 A 432/16). Das Gericht begründete seine von den Empfehlungen der Grenzwertkommission abweichende Entscheidungen vorwiegend damit, das ab einem THC-Wert von 1,0 ng/ml im Blut davon ausgegangen werden könne, dass eine Trennung zwischen dem Drogenkonsum und dem Autofahren nicht mehr vollzogen werde. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Fahreignung sei, dass schon bei Erreichen dieser Konzentration im Blut nicht auszuschließen sei, dass der Autofahrer noch sicher in der Lage ist am Straßenverkehr teilzunehmen.Regelmäßiger Cannabiskonsum – Führerscheinentzug!
Einem Fahrerlaubnisinhaber kann der Führerschein mit sofortiger Wirkung entzogen werden, wenn ihm regelmäßiger Cannabiskonsum nachgewiesen werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 1 L 153/17.NW) im Fall eines Mannes, in dessen Wohnung im Rahmen einer Durchsuchung rund 3,7 kg Marihuana gefunden wurde. Der Mann gab an, dass er täglich Cannabis konsumiere. Eine Blutprobe ergab einen THC-Wert von 240 ng/mL. Die zuständige Behörde entzog ihm daraufhin mit sofortiger Wirkung seine Fahrerlaubnis. Zu Recht, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt. Der Mann habe sich aufgrund seines regelmäßigen Drogenkonsums als ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs erwiesen. Dabei sei es unerheblich, ob der Mann das Cannabis illegal oder mit ärztlicher Verordnung konsumiere.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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