Logo Fachanwaltssuche
Von Experten beraten.
Rechtsgebiet z.B. Arbeitsrecht
Ortz.B. Köln, 50968

Online-Shops an neue Rechtslage anpassen

Für den Internet-Handel treten zum 13.06.2014 wichtige Änderungen in Kraft, die die Rechte der Verbraucher stärken.

Die Änderungen betreffen in erster Linie das Widerrufsrecht sowie Informationspflichten und gehen auf die EU-Verbraucherrichtlinie 2011/83/EU zurück. Die Neuregelungen betreffen alle Online-Shops im B2C-Bereich, also gegenüber Verbrauchern. Die für das deutsche Recht wichtigen Vorschriften treten am 13.06.2014 ohne Übergangsfrist in Kraft und sind somit von jedem Unternehmer zu beachten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: - Die Widerrufsfrist beträgt europaweit einheitlich 14 Tage ab Erhalt der Ware. - Bloße Rücksendung der Ware reicht für einen Widerruf nicht mehr aus. Der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden. Dies ist künftig aber auch telefonisch oder elektronisch möglich. - Bei fehlerhafter Belehrung erlischt Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten nach Ablauf der 14-Tages-Frist. - Der Unternehmer muss ein neues Musterwiderrufsformular bereitstellen und den Verbraucher darüber informieren. Der Verbraucher kann dieses Muster verwenden, ist dazu aber nicht verpflichtet. - Widerrufsrecht gilt künftig grundsätzlich auch für digitale Inhalte wie Software, Apps, Spiele, Musik, Videos, Bilder oder Texte (z.B. e-books, PDFs), und zwar unabhängig davon, ob diese auf einen anderen Datenträger heruntergeladen werden oder auf diese Dateien mittels Streaming zugegriffen wird: Hier erlischt das Widerrufsrecht aber, sobald der Verbraucher mit dem Download (bzw. Streaming) beginnt. Voraussetzung: Er hat dem zuvor ausdrücklich zugestimmt und zur Kenntnis genommen, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert. Eine Information in AGBs / Zustimmung der AGBs reicht insoweit künftig nicht mehr aus. Hier ist eine entsprechende Checkbox mit Häkchen-Variante empfehlenswert. - Wenn der Verbraucher widerruft, trägt der Unternehmer wie bisher die Hinsendekosten. Die Rücksendekosten hat künftig der Verbraucher zu zahlen. Voraussetzung: Er wurde darüber belehrt. Die 40,00 €-Regelung entfällt. Dem Unternehmer steht es jedoch frei, die Rücksendekosten freiwillig zu tragen. Praxishinweis: Die bisherige Konzeption von Online-Shops kann im Wesentlichen beibehalten werden. Im Detail müssen aber die oben aufgezeigten Änderungen berücksichtigt werden. Dazu zählt insbesondere ein bislang nicht erforderliches Musterwiderrufsformular. Da das neue Recht bereits ab dem 13.06.2014 gilt, müssen Online-Shops bis dahin angepasst werden. Bei der Gelegenheit empfiehlt sich, Online-Shops einmal „auf Herz und Nieren“ überprüfen zu lassen, um unliebsame Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbraucherschutzverbänden zu vermeiden.



von Rechtsanwalt Dr. Frank Remmertz

War dieser Beitrag für Sie hilfreich?

Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
4.25 / 5 (4 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Mediation , 10.06.2015 (Update 21.01.2020)
Verbraucher sollen ihre Konflikte schnell und kostengünstig mit Hilfe alternativer Streitbeilegungsmethoden lösen können. Aus diesem Grund wurde ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verabschiedet, das im April 2016 in Kraft trat. Neben den branchenspezifischen Verbraucherstreitbeilegungsstellen gibt es seit Anfang 2020 eine neue Universalschlichtungsstelle.
3.6 / 5 (10 Bewertungen)
Insolvenzrecht , 18.07.2018
Eine aktuelle Untersuchung der Wirtschaftsberatung Crif Bürgel zeigt, dass die Vereinfachung der Verbraucherinsolvenz im Jahre 2014 kaum erfolgreich war. Nur rund acht Prozent der überschuldeten Verbraucher gelang eine Restschuldenbefreiung nach drei Jahren Tilgung.
4.2 / 5 (5 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht , 09.10.2018 (Update 11.10.2018)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Die Anwaltskanzlei KSR erläutert in diesem Expertentipp die BGH-Entscheidung 23.08.2018 – III ZR 506/16 – zur Schadensersatzpflicht von Notaren bei der Beurkundung vor Ablauf der Zweiwochenfrist.
4.4 / 5 (10 Bewertungen)
Wissen Aktuell , 19.06.2018 (Update 19.06.2018)
Der Deutsche Bundestag hat jüngst die Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage beschlossen. Damit sollen zukünftig Verbraucherverbände Haftungsvoraussetzungen für Unternehmen gegenüber vergleichbar betroffenen Verbrauchern in einem Gerichtsverfahren klären lassen können. Es muss dann nicht mehr jeder Verbraucher selbst sein Recht einklagen und alleine das Prozessrisiko tragen.
5.0 / 5 (4 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht , 20.07.2017 (Update 20.07.2017)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Kaum ein Thema hat in den vergangenen Jahren die Gerichte derart beschäftigt wie der Widerruf von Darlehensverträgen. Die Rechtsprechung hat sich intensiv, teilweise auch kontrovers mit Mängeln von Widerrufsbelehrungen auseinandergesetzt.
3.9 / 5 (10 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht , 09.06.2017 (Update 14.06.2017)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Banken sind verpflichtet die Kreditwürdigkeit eines Darlehensnehmers anhand von zuverlässigen Standards zu prüfen.
4.545454545454546 / 5 (11 Bewertungen)
Der Kontowechsel von einem Bankinstitut zu einem anderen stellte für deutsche Verbraucher bislang ein aufwändiges und langes Verfahren dar. Seit dem 18. September ist das jetzt anders: Verbraucher können leichter von einem Bankinstitut zu einem anderen wechseln, denn die bisherige Bank muss zur Erleichterung des Kontenwechsels mit der neuen Bank zusammenarbeiten.
4.0 / 5 (2 Bewertungen)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Tausende Darlehensnehmer haben in den vergangenen Monaten ihre Immobiliendarlehensverträge auch Jahre nach Abschluss deren Abschluss erfolgreich widerrufen und hierdurch vielfach mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro gespart. Hierbei haben sie von Versäumnissen der Banken und Sparkassen profitiert, die v.a. in dem Zeitraum zwischen September 2002 und Juni 2010 vielfach unzureichend über das einem Verbraucher bei Abschluss eines Darlehensvertrages zustehende Widerrufsrecht informiert haben.
4.5 / 5 (4 Bewertungen)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Nun ist es amtlich. Der Bundestag hat am 18.02.2016 das ewige Widerrufsrecht für Darlehensnehmer bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung bei Immobilienkreditverträgen abgeschafft. Betroffen sind zum einen Darlehen, die ab dem 22.03.2016 abgeschlossen werden. Zum anderen sind Darlehen betroffen, die zwischen dem 01.09.2002 und dem 10.06.2010 geschlossen worden sind.
3.5 / 5 (2 Bewertungen)
Rechtsanwalt Johannes Jeep FPS Rechtsanwälte & Notare, Fritze Wicke Seelig
Aus der Feinschmeckerabteilung des Europäischen Rechts: Einbauküche bestellen und dann sofort widerrufen – der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnt das ab und entscheidet sich für das Prinzip der Vertragsbindung (Urteil vom 21.10.2020, C-529/19).
4.0344827586206895 / 5 (58 Bewertungen)
Bank- und Kapitalmarktrecht , 09.06.2017 (Update 09.06.2017)
Rechtsanwalt Siegfried Reulein KSR Rechtsanwaltskanzlei
Darlehensnehmer, die bereits seit Jahren über ein Darlehen verfügen und nunmehr neidisch auf die aktuellen Zinssätze, mit welchen Banken werben, schauen, haben in einigen Fällen weiterhin die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfange Geld zu sparen.
4.0 / 5 (5 Bewertungen)
Datenschutzeinstellungen
fachanwaltsuche.de verwendet Cookies, um die Funktionsfähigkeit unserer Website zu gewährleisten. Außerdem setzen wir zur Weiterentwicklung unserer Website im Sinne der Nutzer zusätzliche Cookies ein. Mit dem Klick auf den Button „Cookies zulassen“ stimmen Sie der Verwendung der von uns für die genannten Zwecke eingesetzten Cookies zu. Über den Button „Einstellungen verwalten“ können Sie sich über die eingesetzten Cookies informieren und den Umfang Ihrer Einwilligung konfigurieren.