Online-Shops an neue Rechtslage anpassen
Die Änderungen betreffen in erster Linie das Widerrufsrecht sowie Informationspflichten und gehen auf die EU-Verbraucherrichtlinie 2011/83/EU zurück. Die Neuregelungen betreffen alle Online-Shops im B2C-Bereich, also gegenüber Verbrauchern. Die für das deutsche Recht wichtigen Vorschriften treten am 13.06.2014 ohne Übergangsfrist in Kraft und sind somit von jedem Unternehmer zu beachten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: - Die Widerrufsfrist beträgt europaweit einheitlich 14 Tage ab Erhalt der Ware. - Bloße Rücksendung der Ware reicht für einen Widerruf nicht mehr aus. Der Widerruf muss ausdrücklich erklärt werden. Dies ist künftig aber auch telefonisch oder elektronisch möglich. - Bei fehlerhafter Belehrung erlischt Widerrufsrecht spätestens nach 12 Monaten nach Ablauf der 14-Tages-Frist. - Der Unternehmer muss ein neues Musterwiderrufsformular bereitstellen und den Verbraucher darüber informieren. Der Verbraucher kann dieses Muster verwenden, ist dazu aber nicht verpflichtet. - Widerrufsrecht gilt künftig grundsätzlich auch für digitale Inhalte wie Software, Apps, Spiele, Musik, Videos, Bilder oder Texte (z.B. e-books, PDFs), und zwar unabhängig davon, ob diese auf einen anderen Datenträger heruntergeladen werden oder auf diese Dateien mittels Streaming zugegriffen wird: Hier erlischt das Widerrufsrecht aber, sobald der Verbraucher mit dem Download (bzw. Streaming) beginnt. Voraussetzung: Er hat dem zuvor ausdrücklich zugestimmt und zur Kenntnis genommen, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert. Eine Information in AGBs / Zustimmung der AGBs reicht insoweit künftig nicht mehr aus. Hier ist eine entsprechende Checkbox mit Häkchen-Variante empfehlenswert. - Wenn der Verbraucher widerruft, trägt der Unternehmer wie bisher die Hinsendekosten. Die Rücksendekosten hat künftig der Verbraucher zu zahlen. Voraussetzung: Er wurde darüber belehrt. Die 40,00 €-Regelung entfällt. Dem Unternehmer steht es jedoch frei, die Rücksendekosten freiwillig zu tragen. Praxishinweis: Die bisherige Konzeption von Online-Shops kann im Wesentlichen beibehalten werden. Im Detail müssen aber die oben aufgezeigten Änderungen berücksichtigt werden. Dazu zählt insbesondere ein bislang nicht erforderliches Musterwiderrufsformular. Da das neue Recht bereits ab dem 13.06.2014 gilt, müssen Online-Shops bis dahin angepasst werden. Bei der Gelegenheit empfiehlt sich, Online-Shops einmal „auf Herz und Nieren“ überprüfen zu lassen, um unliebsame Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbraucherschutzverbänden zu vermeiden.
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