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Verbraucherinsolvenz- Chancen für überschuldete Verbraucher?

Verbraucherinsolvenz- Chancen für überschuldete Verbraucher? © mko - topopt
Eine aktuelle Untersuchung der Wirtschaftsberatung Crif Bürgel zeigt, dass die Vereinfachung der Verbraucherinsolvenz im Jahre 2014 kaum erfolgreich war. Nur rund acht Prozent der überschuldeten Verbraucher gelang eine Restschuldenbefreiung nach drei Jahren Tilgung.

Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens

Das Verbraucherinsolvenzverfahren beginnt damit, dass der insolvente Verbraucher versuchen muss bei seinen Gläubigern eine Einigung über eine Schuldenbereinigung zu erwirken. Scheitert der insolvente Verbraucher mit seinen Bemühungen, geht der Fall vors Insolvenzgericht (Amtsgericht). Hier muss dann ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und die Restschuldenbefreiung beantragt werden. Das Gericht wird ebenfalls versuchen eine Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern herbeizuführen. Gelingt dies nicht, kommt es zum Verbraucherinsolvenzverfahren.

Restschuldbefreiung nach drei Jahren möglich

Ein insolventer Verbraucher hat bereits nach drei Jahren die Möglichkeit auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Voraussetzung ist, dass der insolvente Verbraucher es schafft, innerhalb von drei Jahren mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen zur Schuldentilgung anzuschaffen. Des weiteren muss er die Verfahrenskosten begleichen. Gelingt es dem insolventen Verbraucher nur die Verfahrenskosten zu bezahlen, ist eine Restschuldenbefreiung immerhin nach fünf Jahren greifbar.

Insolvenzplanverfahren für Verbraucherinsolvenzen

Insolvente Verbraucher können zur Entschuldung auch im Verbraucherinsolvenzverfahren einen Insolvenzplan in Anspruch nehmen. Hierin können auf seinen speziellen Fall abgestimmte Regelungen zur Entschuldung getroffen werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Mehrheit der Gläubiger dem Insolvenzplan zustimmt.

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