Außergerichtliche Streitbeilegung: Neue Universalschlichtungsstelle
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2015-06-10
, Aktualisierung vom
2020-01-21 10:07:23.0
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 507 mal gelesen
- Was regelt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz?
- Bundesregierung bessert beim Streitbeilegungsgesetz nach
- Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?
- Was kostet eine Schlichtung?
- Diese Schlichtungsstellen können Verbraucher in Anspruch nehmen:
Verbraucher sollen ihre Konflikte schnell und kostengünstig mit Hilfe alternativer Streitbeilegungsmethoden lösen können. Aus diesem Grund wurde ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz verabschiedet, das im April 2016 in Kraft trat. Neben den branchenspezifischen Verbraucherstreitbeilegungsstellen gibt es seit Anfang 2020 eine neue Universalschlichtungsstelle.
Was regelt das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz?
Das Streitbeilegungsgesetz beruht auf einer EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten, die europaweit bis zum 9. Juli 2015 in jeweils nationales Recht umgesetzt werden musste. Mit einem leichteren Zugang zur alternativen Streitbeilegung sollen Verbraucher lange und kostenintensive Gerichtsverfahren erspart bleiben. In Zukunft soll es ein bundesweites Netz an Schlichtungsstellen geben, an die sich Verbraucher bei Streitigkeiten aus Dienstleistungs-, Kauf- oder Verbraucherverträgen wenden können. Bei der Frage, welche Schlichtungsstelle für den jeweiligen Konflikt die richtige ist, sollen die Verbraucherzentralen helfen. Für den Fall, dass es für einen Lebensbereich keine Schlichtungsstelle gibt, tritt eine Universalschlichtungsstelle ein. Geregelt wird im Verbraucherstreitbeilegungsgesetz schwerpunktmäßig die Anforderungen an die branchenspezifischen Verbraucherschlichtungsstellen und an die Streitmittler.Bundesregierung bessert beim Streitbeilegungsgesetz nach
Nach drei Jahren Erfahrung mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bessert die Bundesregierung in einem aktuellen Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/10348) jetzt nach. Der Gesetzentwurf beschäftigt sich erstmals mit den Rahmenbedingungen für Schlichtungsstellen. Die Universalschlichtungsstelle soll von den Ländern auf den Bund übertragen werden und es soll ein flächendeckendes Netz an Schlichtungsstellen in Deutschland etabliert werden.Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?
Hat der Verbraucher seine Streitigkeit bei Schlichtungsstelle vorgebracht, wird diese ihre Zuständigkeit prüfen. Danach wird sie der anderen Konfliktpartei die Möglichkeit einer Stellungnahme einräumen. Nachdem beide Seiten vom Schlichter gehört wurden, wird er den Konfliktparteien einen Schlichtungsvorschlag unterbreiten. Die Konfliktparteien müssen diesen Vorschlag nicht annehmen, er ist nicht bindend. Sind beide Konfliktparteien mit dem Schlichtungsvorschlag einverstanden, können sie das vertraglich dokumentieren.Was kostet eine Schlichtung?
Ein Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher kostenfrei. Lediglich im Falle des Rechtsmissbrauchs soll eine Gebühr vom Verbraucher eingefordert werden. Die Gebühren für die beteiligten Unternehmen werden nach dem Streitwert gestaffelt.Diese Schlichtungsstellen können Verbraucher in Anspruch nehmen:
Bei Konflikten rund um die Bahn, Bus, Flugzeug oder Schiff ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr ( https://soep-online.de) zuständig. Bei Ärger rund um das Auto hilft die KfZ-Schiedsstelle (http://www.kfz-schiedsstellen.de) weiter. Streitigkeiten die den E-Commerce betreffen, können Verbraucher mit Hilfe des Online-Schlichters (www.online-schlichter.de ) lösen. Die Schlichtungsstelle Energie (www.schlichtungsstelle-energie.de) hilft mit außergerichtlicher Schlichtung rund um Konflikten mit Netzbetreibern etc. Seit Anfang 2020 können sich Verbraucher an die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl wenden, wenn es keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt: www.verbraucher-schlichter.de.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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