Alkohol und Fahrrad: Diese Strafen drohen!
4.277777777777778 /
5 (54 Bewertungen)
2015-09-15
, Aktualisierung vom
2022-10-21 09:51:01.0
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 2766 mal gelesen
- 1,6 Promille BAK – Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit bei Fahrradfahrern
- 1,73 Promille BAK – Fahrerlaubnis weg plus Verbot Fahrrad zu fahren
- Knapp unter 1,6 Promille BAK und Beamten beleidigt – Geldstrafe!
- 1,85 Promille BAK rechtfertigt Anordnung eines MPU-Gutachtens
Nicht nur Autofahrer verlieren ihre Fahrerlaubnis, wenn sie mit zu viel Promille im Blut erwischt werden, auch Fahrradfahrern drohen Fahrerlaubnisentzug und Strafverfahren.
1,6 Promille BAK – Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit bei Fahrradfahrern
Bei Fahrradfahrern liegt der Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK). Dieser Grenzwert wurde durch die Rechtsprechung der Bundesgerichte vor Jahren festgelegt. Zuletzt bestätigte das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße (Aktenzeichen 1 K 48/20.NW) den Grenzwert von 1,6 Promille und führt aus: Wer mit einer höheren Blutalkoholkonzentration auf dem Fahrrad unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht fristgerecht beibringt, kann sein Führerschein entzogen werden. Bei Fahrradfahrern, die diesen Wert erreichen oder überschreiten, steht fest, dass sie absolut fahruntüchtig sind. Dies wird mit einer Geldstrafe und 3 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei geahndet. Außerdem kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Fahrtauglichkeit angeordnet werden. Dieser Grenzwert gilt auch für Elektrofahrräder, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 2 Rv 35 Ss 175/20). Laut Gericht gibt es keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisses, warum für Fahrer eines Elektrofahrrads der gleiche Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit wie für Autofahrer gelten muss. E-Scooter werden vom Landgericht Osnabrück (Aktenzeichen 10 Qs 54/20) übrigens als Kraftfahrzeuge eingestuft, so dass bei 1,1 Promille die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit erreicht ist.1,73 Promille BAK – Fahrerlaubnis weg plus Verbot Fahrrad zu fahren
Ein Fahrradfahrer verliert seine Fahrerlaubnis und erhält zusätzlich das Verbot Fahrrad zu fahren, weil er mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,73 Promille mit seinem Fahrrad am Straßenverkehr teilgenommen hat. Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 L 636/14.NW) im Fall eines Fahrradfahrers, der nachts ohne Licht auf einer öffentlichen Straße fuhr und von der Polizei kontrolliert wurde. Dabei wurde eine BAK von 1,73 Promille bei ihm festgestellt. Er wurde zunächst zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt sowie innerhalb von zwei Monaten ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Weil der Fahrradfahrer dem nicht nachkam, wurde ihm die Fahrerlaubnis der Klasse 3 entzogen und auch das Fahren von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (Fahrrad und Mofa) verboten. Auch das Verwaltungsgericht Oldenburg (Aktenzeichen 7 B 2323/08) entzog einem Fahrradfahrer, der mit 2,05 Promille BAK im Straßenverkehr erwischt wurde, die Fahrerlaubnis. Die negative Prognose des medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertige diese Maßnahme, urteilte das Gericht. Der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Aktenzeichen 11 CS 21.2988) hat entschieden, dass einem Fahrradfahrer, der mit 1,8 Promille vom Rad stürzte und sich weigerte ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, verboten werden kann Fahrrad zu fahren. Doch aufgepasst: Ist die Frist für die strafrechtliche Ahndung der Trunkenheitsfahrt auf dem Rag abgelaufen, kann ein Radfahrverbot nicht alleine auf ein fehlendes medizinisch-psychologische Gutachten gestützt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht (Aktenzeichen 3 C 5.20).Knapp unter 1,6 Promille BAK und Beamten beleidigt – Geldstrafe!
Ein Fahrradfahrer wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.000 Euro verurteilt, weil er betrunken Fahrrad gefahren war und Polizisten bei einer Verkehrskontrolle beleidigte. Bei ihm wurde eine BAK von 1,56 Promille festgestellt- somit knapp unter dem Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,6 Promille BAK. Trotzdem verurteilte das Amtsgericht München (Aktenzeichen 941 Cs 433 Js 201067/14) den Mann wegen fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr, da er nach Ansicht des Gerichts an starken Ausfallerscheinungen aufgrund des Alkohols litt. Diese machte das Gericht an seiner Fahrweise und an der Beleidigung gegenüber den Polizeibeamten fest.1,85 Promille BAK rechtfertigt Anordnung eines MPU-Gutachtens
Ist ein Fahrradfahrer mit 1,85 Promille BAK auf einem Fußweg unterwegs, rechtfertigt das ein medizinisch-psychologisches Gutachten anzuordnen, entschied das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt (Aktenzeichen 3 M 65/22).War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
Eigene Bewertung abgeben:
Bisher abgegebene Bewertungen:
4.277777777777778 /
5
(54 Bewertungen)
Das könnte Sie interessieren
Verkehrsrecht
,
23.05.2016
(Update 18.11.2024)
Trunkenheit am Autosteuer kann neben einem Bußgeld und dem Verlust des Führerscheins auch weitere schwerwiegende Folgen für den Fahrer haben.
4.119047619047619 /
5 (42 Bewertungen)
Verkehrsrecht
,
14.12.2018
(Update 30.11.2021)
Auf dem Weihnachtsmarkt genießt manch einer nach der Arbeit oder dem stressigen Weihnachtseinkauf ein Gläschen Glühwein, Punsch oder Jagertee.
Doch Vorsicht, nach dem Genuss dieser alkoholischen Aufwärmer, sollte das Auto besser stehen bleiben.
Schon ein Glas Glühwein kann die Fahrtüchtigkeit einschränken und das kann für den Autofahrer unangenehme Folgen haben.
4.0 /
5 (7 Bewertungen)
Verkehrsrecht
,
07.02.2018
Karneval, Fasching oder Fastnacht: In ein paar Tagen sind die Jecken wieder außer Rand und Band.
Außer Schunkeln und Singen wird auch wieder Alkohol in Strömen fließen.
Doch auch im Karneval gilt: Kein Alkohol am Steuer - auch nicht am Fahrradlenker!
5.0 /
5 (3 Bewertungen)
Verkehrsrecht
,
16.07.2012
Rechtsanwalt LEHNHART LEICHTHAMMER
Schweigen, schweigen, schweigen!
Man kann es nicht oft genug sagen: Jeder, der sich strafbar gemacht haben könnte, soll von seinem Recht Gebrauch machen, vollumfänglich zu schweigen!
3.888888888888889 /
5 (9 Bewertungen)
Verkehrsrecht
,
26.05.2015
(Update 29.02.2024)
Ob Mountainbike, Rennrad oder Citybike - Fahrradfahren erfreut sich großer Beliebtheit.
Helmpflicht, Alkoholkonsum oder die Haftung bei Fahrradunfällen sind dabei nur ein paar Beispiele für die rechtlichen Aspekte beim Radfahren.
4.096153846153846 /
5 (52 Bewertungen)
Sozialrecht
,
02.12.2016
Nicht nur Unfälle, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder auf dem Arbeitsweg geschehen, sind vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst.
Auch ein Unfall während einer Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall kann als Arbeitsunfall anerkannt werden.
4.2 /
5 (5 Bewertungen)
Medizinrecht
,
23.01.2012
Rechtsanwalt Joachim Francke Francke & Partner Rechtsanwälte
Anmerkung zu VG Gießen Berufsgericht für Heilberufe, Urteil vom 16.11.2009,
21 K 1220/09.GI.B
vo...
4.333333333333333 /
5 (3 Bewertungen)
Strafrecht
,
14.11.2018
Ein mittlerweile pensionierter Bundeswehrbeamter saß unschuldig wegen sexuellen Missbrauchs an seiner Pflegetochter 683 Tage im Gefängnis.
Weil das zur Verurteilung führende psychologische Gutachten nicht den wissenschaftlichen Standards entsprach, wurde die Gutachtern nun zu 60.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
4.4 /
5 (10 Bewertungen)
Medizinrecht
,
28.02.2012
Rechtsanwalt Joachim Francke Francke & Partner Rechtsanwälte
Anmerkung zu LSG Chemnitz, Beschluss vom 01.09.2010 - L 6 U 222/09 B
von Joachim Francke, Fachanwal...
4.555555555555555 /
5 (9 Bewertungen)
Strafrecht
,
21.04.2016
Ein Mann, der mit einem Druckgasgewehr Schüsse auf einen Schüler abgegeben hatte, wurde die Fahrerlaubnis entzogen.
Ein medizinisch-psychologisches Gutachten bescheinigte dem Täter ein erhöhtes Aggressionspotential, was ihm zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet machte.
4.833333333333333 /
5 (6 Bewertungen)
Verkehrsrecht
,
11.11.2016
Einem Fahranfänger kann die Fahrerlaubnis auf Probe entzogen werden, wenn er nach zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen das behördlich angeordnete medizinisch-psychologische Gutachten (MPU) nicht vorlegt.
Dies entschied aktuell das Verwaltungsgericht Neustadt.
4.285714285714286 /
5 (7 Bewertungen)