Nach dem Umzug: Wohnsitz ummelden!
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2018-04-27
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 287 mal gelesen
- Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters notwendig!
- Ummeldefrist beachten!
- Diese Unterlagen benötigen Sie zur Ummeldung!
Der Umzug von einer Wohnung in die andere ist nicht nur organisatorisch eine Herausforderung, zudem gibt es auch einige rechtliche Regelungen zu beachten. Wer rechtzeitig die Ummeldung seines Wohnsitzes mit den erforderlichen Unterlagen in Angriff nimmt, erspart sich Ärger und Kosten.
Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters notwendig!
Mieter müssen sich für eine Ummeldung ihres Wohnsitzes von ihrem Vermieter eine sog. Wohnungsgeberbescheinigung über ihren Auszug/ Einzug geben lassen. Der Gesetzgeber hat diese Formalie eingeführt, um Scheinanmeldungen zu vermeiden, etwa um sich in beliebten Stadtteilen eine Platz an einer Grundschule zu sichern. Die Wohnungsgeberbescheinigung muss den Namen und Anschrift des Mieters, die Anschrift der Mietwohnung, das Datum des Ein-/Auszugs sowie Angaben zu weiteren meldepflichtigen Personen beinhalten. Kommt der Vermieter dieser Pflicht nicht nach drohen ihm empfindliche Bußgelder.Ummeldefrist beachten!
In Deutschland gibt es eine Meldepflicht. Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in eine neue Wohnung muss die zuständige Meldebehörde kontaktiert werden. Dies gilt für eine Ummeldung, bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebietes, genauso wie für eine Anmeldung. Wer die Ummeldefrist nicht beachtet, riskiert ein Bußgeld zwischen 10 und 500 Euro.Diese Unterlagen benötigen Sie zur Ummeldung!
Für die Ummeldung des Wohnsitzes ist ein Personalausweis oder Reisepass notwendig. Die Wohnungsgeberbescheinigung des Vermieters sowie das Anmeldeformular müssen ebenfalls vorliegen. Sollen auch Dritte mit umgemeldet werden, ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Die Um- bzw. Anmeldung ist kostenfrei.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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