Mit Schreckschusswaffe Menschen bedroht – Fahrerlaubnis weg!
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2016-08-26
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Wer andere Menschen mit einer Schreckschusspistole bedroht, läuft Gefahr seine Fahrerlaubnis zu verlieren. Dies zeigt eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt.
Was war geschehen? Eine Frau hatte zwei Mitarbeiter der Firma Kabel Deutschland mit einer Schreckschusspistole bedroht, damit diese ihre Wohnung verlassen sollten. Die Männer zeigten diesen Vorfall bei der Polizei an. Die Polizei nahm die Frau fest und wies sie in die Psychiatrie ein. Sie fanden neben der Pistole noch Platz- und Gaspatronen. Die Frau gab an, dass es sich nur um Deko-Waffen handele. Als sie aus der Klinik entlassen wurde, verlangte die Stadt den Abschlußbericht aus der Klinik vorzulegen und beurteilen zu können, ob die Frau geeignet sei, Fahrzeuge zu führen. Dieser Aufforderung kam die Frau nicht nach, woraufhin ihr die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Das Verwaltungsgericht Neustadt (Aktenzeichen 3 L 547/16.NW) bestätigte den Entzug der Fahrerlaubnis. Die Frau habe das zu Recht geforderte ärztliche Gutachten nicht erbracht. Der Vorfall sei geeignet gewesen, Bedenken an der Fahreignung der Frau zu haben.
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