Jobcenter muss Abiball nicht finanzieren
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2019-02-26
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 1186 mal gelesen
Das Jobcenter muss nicht für die Kosten zweier Abiturientinnen für die Teilnahme an einem privaten Abiball aufkommen. Dies entschied das Sozialgericht Düsseldorf.
Die beiden Abiturientinnen machten gegenüber dem Jobcenter Kosten für ihre Teilnahme an einem privaten Abiball in Höhe von jeweils rund 200 Euro geltend. Sie hätten 100 Euro für die Lokalmiete, 27 Euro für die Eintrittskarten, 50 Euro für neue Kleider und 40 Euro für neue Schuhe ausgeben müssen. Dies sei Mehrbedarf, den das Jobcenter übernehmen müsse.
Dies sah das Sozialgericht Düsseldorf (Aktenzeichen S 43 AS 2221/18) anders: Diese Kosten müssten aus dem Regelbedarf bestritten werden. Es habe sich hier nicht um eine Schulveranstaltung gehandelt und Teilnahme sei freiwillig erfolgt. Im Rahmen der Existenzsicherung sei kein Anspruch vorgesehen an solchen gesellschaftlichen Ereignissen teilnehmen zu können.
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