Hausrat in der Sammelgarage kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden
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2017-08-17
· Redaktion fachanwaltsuche.de
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Ein Versicherer kann in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, dass Hausrat in Sammelgaragen nicht vom Versicherungsschutz umfasst ist. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts München zum Versicherungsrecht.
Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Mann einen Tiefgaragenstellplatz in einer Sammeltiefgarage mit 100 Stellplätzen angemietet. Seinen Stellplatz umzäunte er zusammen mit dem Stellplatz seines Nachbarn mit Gitterstäben und einem Tor. Eines Tages stellte der Mann fest, dass vier Winterreifen fehlten, die er auf seinem Tiefgaragenstellplatz abgestellt hatte. Er verlangte seinen Verlust in Höhe von rund 1.300 Euro von seiner Hausratversicherung ersetzt- die lehnte ab! Die Versicherung beruft sich auf ihre Versicherungsbedingungen, wonach Hausrat in einer Sammelgarage, wo mehrere Personen Zugriff haben, nicht versichert ist.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Versicherungsklausel ist wirksam
Zu Recht, entschied das Amtsgericht München (Aktenzeichen 275 C 17874/16). Für den Tiefgaragenplatz bestehe kein Versicherungsschutz. Dadurch das nicht nur er alleine, sondern auch sein Stellplatznachbar, Zugriff auf den Hausrat hatten, liege keine Privatatmosphäre vor. Die Versicherungsklausel sei insofern für den Versicherungsnehmer auch nicht überraschend.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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