Hartz IV: Kein Mehrbedarf für Kosten einer laktosefreien Ernährung
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2016-05-26
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 325 mal gelesen
ALG II- Empfänger erhalten vom Jobcenter keine zusätzliche finanzielle Unterstützung für eine laktosefreie Ernährung. Ihnen sei es möglich sich laktosefrei zu ernähren, ohne das krankheitsbedingte Mehrkosten entstünden, entschied jüngst das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Grundsätzlich decken die Sozialleistungen die Kosten für Ernährung ab. Benötigen ALGII-Empfänger aufgrund einer Erkrankung eine kostenintensivere Ernährung, so können sie vom Jobcenter die Übernahme dieser Kosten als Mehrbedarf beanspruchen.
Redaktion fachanwaltsuche.de
Frische Lebensmittel reichen aus
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen L 6 AS 403/14) hat jetzt entschieden, dass dieser Mehrbedarf nicht bei einer Laktoseintoleranz beansprucht werden kann. Im zugrundeliegenden Fall hatte ein an Diabetes erkrankter Mann höhere Ernährungskosten, da er Milchzucker vermeiden und daher Milchersatzprodukte kaufen muss. Nach Einholung eines Gutachtens kam das Gericht zu der Auffassung, dass sich eine ausgewogene Ernährung kostenneutral darstellen lasse, wenn der Mann natürliche, frisch Lebensmittel verwende. Spezielle laktosefreie Lebensmittel seien nicht notwendig.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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