Kindertageseinrichtung: Kündigungsfrist von sechs Monaten ist zu lang!
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2018-11-05
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 213 mal gelesen
Eine standardmäßig vorformulierte Kündigungsfrist von sechs Monaten in einem Vertrag über die Kinderbetreuung in einer Kindertageseinrichtung ist zu lang. Dies entschied das Amtsgericht in München.
Eine Familie schloss mit einer Kindertageseinrichtung einen Vertrag, in dem eine Kündigungsfrist von sechs Monaten geregelt war, ab. Sie zahlte monatlich 995 Euro für die Betreuung ihres Sohnes. Nachdem die Familie den Betreuungsvertrag gekündigt hatte, wies die Kindertageseinrichtung sie daraufhin, dass sie noch weitere sechs Monate verpflichtet seien die Betreuungskosten zu zahlen.
Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 242 C 12495/18) stellt in seiner Entscheidung zu diesem Fall klar, dass eine vorformulierte Kündigungsfrist von sechs Monaten zu lang ist. Angemessen sei eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kindertageseinrichtung habe auch nicht darlegen können, warum sie für ihre Planungssicherheit eine Kündigungsfrist von sechs Monaten benötigt.
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