City-Mietfahrrädern: Kein Nutzungsausschluss bei Bagatellverstößen
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2019-03-27
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 195 mal gelesen
Das Unternehmen Nextbike GmbH muss nach einer Auseinandersetzung mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband vor dem Landgericht Leipzig mehrere Klauseln in seinen Vertragsbedingungen ändern. Unter anderem dürfen Kunden nicht wegen Bagatellverstößen von der Nutzung der Mietfahrräder ausgeschlossen werden.
Das Landgericht Leipzig (Aktenzeichen 08 O 2124/18) hat entschieden, dass die Klausel „Kunden werden bei unsachgemäßer Nutzung eines Mietfahrrads sofort von der Nutzung ausgeschlossen“ unverhältnismäßig ist. Diese Klausel führe dazu, dass Kunden die etwa den Fahrradkorb mit mehr als 5 Kilo belasten, von der Nutzung der Mietfahrräder ausgeschlossen würden. Darüber hinaus sei die in einer Klausel verwendete Formulierung „bei begründetem Anlass“ nicht hinreichend bestimmt genug und dürfe so nicht verwendet werden.
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