Arbeit: Lohnfortzahlung auch während ambulanter Kur?
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2016-07-28
· Redaktion fachanwaltsuche.de
· 290 mal gelesen
Arbeitnehmer erhalten während einer Kur ebenso eine Lohnfortzahlung wie während eines Krankheitsfalles. Voraussetzung ist aber, dass es sich nicht um eine Erholungskur handelt und dass die Kurmaßnahmen in einer medizinischen Einrichtung und nicht im Wellnesscenter stattfinden, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Im zugrundeliegenden Fall unterzog sich eine Köchin einer ambulanten Kur auf einer Insel in der Nordsee. Sie erhielt im dortigen Kur- und Wellnesscenter 30 Anwendungen wie Bewegungsbäder, Massagen oder Lymphdrainagen. Ihr Arbeitgeber weigerte sich die Köchin für diese Kur Urlaub unter Fortzahlung ihres Lohns zu gewähren.
Zu Recht, urteilte das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen 5 AZR 298/15). Die Köchin habe nur dann einen Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn die Kur in einer Einrichtung der medizinschen Vorsorge oder Rehabilitation vorgenommen wird. Diese Einrichtungen müssten den Anforderungen des Sozialgesetzbuch genügen, was vorliegend nicht der Fall sei.
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