Arzt wegen Voltaren-Rezepten im Regress
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2018-03-12
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 226 mal gelesen
Ein Kölner Arzt verschrieb vielen seiner Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen das Präparat Voltaren. Zu Unrecht, entschied nun das Sozialgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil. Voltaren dürfe nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Der Arzt muss wegen seiner Voltaren-Rezepte Regress leisten.
Rund 600 Euro verlangt die gesetzliche Krankenkasse von dem Mediziner für seine Volatren-Verordnungen als Regress, da Medikamente mit dem Wirkstoff Diclofenc nicht auf Kosten der gesetzlichen Krankenkassen verschrieben werden dürften. Dem Einwand des Arztes, dass er Voltaren nur in Ausnahmefällen verordnet habe, folgte das Sozialgericht Düsseldorf (Aktenzeichen S 2 KA 37/16) nicht. Zwar dürfe Voltaren ausnahmsweise auch auf Kassen-Rezept verordnet werden, dann müsste dies aber in der Patientenakte vermerkt sein. Diese Anforderung konnten die Patientenakten des Kölner Arztes nicht erfüllen. Er durfte Voltaren also nur als Privat-Rezept verordnen.
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