Weihnachtsmarkt: Nach dem Glühwein Auto stehen lassen!
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2018-12-14
, Aktualisierung vom
2021-11-30 09:18:22.0
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 351 mal gelesen
- Auch unter 0,5 Promille kann der Führerschein weg sein!
- Mehr als ein Gläschen Glühwein …
- Bei absoluter Fahruntüchtigkeit droht Gefängnisstrafe
Auf dem Weihnachtsmarkt genießt manch einer nach der Arbeit oder dem stressigen Weihnachtseinkauf ein Gläschen Glühwein, Punsch oder Jagertee. Doch Vorsicht, nach dem Genuss dieser alkoholischen Aufwärmer, sollte das Auto besser stehen bleiben. Schon ein Glas Glühwein kann die Fahrtüchtigkeit einschränken und das kann für den Autofahrer unangenehme Folgen haben.
Auch unter 0,5 Promille kann der Führerschein weg sein!
Der Genuss von einem Glas Glühwein führt in der Regel nicht zu einer 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration, aber auch bei weniger als 0,5 Promille Alkohol im Blut kann der Führerschein weg sein. Für Fahranfänger gilt bis zum 21. Lebensjahr die 0,0 Promillegrenze! Wer hier gegen verstößt, riskiert ein Bußgeld von 250 Euro, einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei, ein Fahrverbot und möglicherweise eine Nachschulung. Wird ein Fahranfänger ein zweites Mal wegen Alkohol am Steuer erwischt, kann er mit drei Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei sowie mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Autofahrer, die ab 0,3 Promille am Steuer sitzen und während der Fahrt Ausfallerscheinungen, wie Schlangenlinienfahren, zeigen, müssen ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen.Mehr als ein Gläschen Glühwein …
Sind aus einem Gläschen Glühwein doch mehrere Gläschen geworden, sollte das Auto stehen bleiben. Selbst wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheiten vorliegen: Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille Auto fährt, handelt ordnungswidrig. Ihm drohen beim ersten Mal eine Geldstrafe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat. Wird der Autofahrer ein zweites Mal mit so viel Promille am Steuer erwischt, kostet die Trunkenheitsfahrt 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot. Beim dritten Mal verdreifacht sich das Bußgeld und das Fahrverbot. Kommt es zu einem Unfall mit 0,5 Promille und mehr, kommen möglicherweise noch eine Freiheitsstrafe sowie Schadensersatz, Schmerzensgeld dazu.Bei absoluter Fahruntüchtigkeit droht Gefängnisstrafe
Wer sich mit Eierpunsch oder Jagertee über 1,1 Promille betrinkt, muss mit einer Geld- und möglicherweise sogar Freiheitsstrafe rechnen. Die Geldbuße wird individuell festgelegt. Ein Autofahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille ist absolut fahruntüchtig. Seine Autofahrt wird als Trunkenheitsfahrt strafrechtlich verfolgt. Es drohen zudem ein möglicherweise lebenslangen Fahrerlaubnisentzug und er erhält drei Punkte in Flensburg. Damit die Vorweihnachtszeit für Sie nicht autofrei wird, nehmen Sie nach dem Glühweingenuss auf dem Weihnachtsmarkt lieber das Taxi oder den Bus.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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