Mit welchen Strafen müssen randalieren Fans beim Fussball rechnen?
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2022-10-06
, Aktualisierung vom
2024-11-04 15:02:01.0
· Redaktion Fachanwaltsuche
· 722 mal gelesen
- Fußball-Fan wirft Tisch und Glasflaschen auf Polizisten – Verurteilung
- Bierdusche bei Schiedsrichter – Schmerzensgeld!
- Becherwurf auf Linienrichter- strafbare Körperverletzung!
- Wann droht randalierenden Fußball-Fans ein Stadionverbot?
- Dürfen gewaltbereite Fußball-Fans präventiv in Hafte genommen werden?
- Ist ein Ausreiseverbot für gewaltbereiten Fußballfan zulässig
Bengalos und Randale: Es gibt bei einem Fußballspiel im Stadion immer wieder Fans, die über die Stränge schlagen und andere Zuschauer massiv stören oder gar verletzen. Doch mit welchen Konsequenzen müssen diese Fußball-Fans neben einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen? Wann droht ein Stadionverbot? Dürfen gewaltbereite Fußball-Fans präventiv vor einem Spiel in Haft genommen werden? Und sind Ausreiseverbote für gewaltbereite Fußball-Fans zu Auswärtsspielen im Ausland zulässig?
Fußball-Fan wirft Tisch und Glasflaschen auf Polizisten – Verurteilung
Ein serbischer Fussball- Fan hatte während der EM in München alkoholisiert einen Tisch und Glasflaschen auf Polizisten geworfen. Das Amtsgericht München verurteilte den Mann jetzt unter anderem wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung.Bierdusche bei Schiedsrichter – Schmerzensgeld!
Wer einem Schiedsrichter einen Becher Bier ins Gesicht schüttet, muss mit einer erheblichen Schmerzensgeldforderung rechnen. Das Landgericht Zwickau (Aktenzeichen 4 O 771/23) sprach einem Schiedsrichter in diesem Fall 1.500 Euro Schmerzensgeld zu.Becherwurf auf Linienrichter- strafbare Körperverletzung!
Bewirft ein Fußball-Fan einen Linienrichter mit einem Becher, stellt das eine Körperverletzung dar, entschied das Amtsgericht Bochum und verurteilte den Randalierer zu einer Geldstrafe von 3.200 Euro.Wann droht randalierenden Fußball-Fans ein Stadionverbot?
Nicht jedes gewaltbereite Verhalten eines Fußball-Fans führt zu einem bundesweiten Stadionverbot. Die stellt das Amtsgericht München (Aktenzeichen 242 C 31003/13) im Fall eines Fußball-Fans klar, der auf dem Weg zum Stadion gegenüber der Polizei gewalttätig übergriffig geworden sein soll. Dies wurde ihm aber nicht nachgewiesen. Aus diesem Grund ist das vom Münchner Fußballverein gegenüber ihm ausgesprochene bundesweite Stadionverbot nicht zulässig. Wird einem Fußball-Fan allerdings eine Straftat nachgewiesen, muss er mit einem bundesweiten Stadionverbot rechnen.Dürfen gewaltbereite Fußball-Fans präventiv in Hafte genommen werden?
Hooligans dürfen von der Polizei rein vorbeugend in Haft genommen werden, wenn sie sehr wahrscheinlich eine konkrete Straftat verüben werden. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (Beschwerde Nr. 35553/12 u.a). Er wies allerdings darauf hin, dass die gewaltbereiten Fußballfans zeitnah wieder aus dem Gefängnis entlassen werden müssen.Ist ein Ausreiseverbot für gewaltbereiten Fußballfan zulässig
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 1 U 285/19) untersagt zu Recht einem Fußball-Fan, der in der Vergangenheit durch eine Gewaltbereitschaft aufgefallen ist, die Ausreise aus Deutschland zur Teilnahme an einem ausländischen Fußballspiel. Begründung: Der Fußball-Fan schadet mit seiner Gewaltbereitschaft dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland.War dieser Beitrag für Sie hilfreich?
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