Fachanwalt Michael Windisch
Michael Windisch wurde 1997 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seit 2000 ist er berechtigt, den Titel "Fachanwalt für Strafrecht" zu tragen.
Im Strafrecht wird Betroffenen oftmals mit Vorurteilen begegnet. Um so entscheidender ist es, dem mit einem fachkundigen Beistand entgegenzutreten. Rechtsanwalt Michael Windisch ist es wichtig, seine Mandaten umfassend über die Erfolgsaussichten und Risiken eines Prozesses aufzuklären. Er versucht, den sichersten und gleichzeitg finanziell günstigsten Lösungsansatz für seine Kunden zu finden. Dazu gehört gegebenenfalls auch die außergerichtliche Konfliktbeilegung.
Als Fachanwalt für Strafrecht ist Rechtsanwalt Michael Windisch in erster Linie als Strafverteidiger tätig. Gelegentlich vertritt er Geschädigte in der Nebenklage oder Zeugen als Zeugenbeistand.
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